Erstellt am 25.05.2006 um 11:35 Uhr von Mona-Lisa
hallo Bruno,
diesen "Wisch" würde ich an eurer Stelle ignorieren!
Da müsste aber der BRV reagieren!
Ihr müsst euch vor und nach einer Sitzung beim jeweiligen Vorgesetzten ab- melden und danach wieder zurück melden. § 30 Rn. 8 BetrVG Fitting
Genau dasselbe gilt für Mitarbeitergespräche.
Und das WARUM und WIESO geht den Arbeitgeber schon mal gar nicht`s an!
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 25.05.2006 um 11:43 Uhr von BMW
Hallo Bruno
Ihr braucht diesen Vordruck nicht zu akzeptieren!
Die Abmeldung bedarf keinen speziellen Regeln dieses kann in jeder Form vorgenommen werden mündlich oder schriftlich oder sogar telefonisch die Form ist egal.
Es muss lediglich der Ort bekannt gegeben werden und der Grund z.B. BR-Sitzung.
Anderseits gehe ich davon aus das ihr FEST GEPLANTE TERMINE/ SITZUNGEN für das laufende Jahr DEM AG mitgeteilt HABT UND DAS DIE EINZELNEN BR'S FÜR DIE Einzelnen Sitzungen DEM AG MITGETEILT WERDEN.
Es wäre noch eins zu erwähnen das wenn ein MA zu einem Gespräch in den BR kommt das er eine Bescheinigung bekommt .
Gruß BMW
Erstellt am 25.05.2006 um 12:07 Uhr von Mona-Lisa
@BMW,
für was braucht der MA eine Bescheinigung vom BR?????
Auch er geht zum Vorgesetzten und meldet sich mit der Begründung ab und wieder zurück, wenn er zum Betriebsrat geht!
Dieser Vorgesetzte wird sich die Zeit, in der der MA von seinem Arbeitsplatz weg ist, wohl aufschreiben, und sie der Kostenstelle des BR verrechnen.
Erstellt am 25.05.2006 um 14:40 Uhr von BMW
Hallo Mona-Lisa
Für seine Abteilung er könnt ja zwischendurch bei seiner Oma auf dem Geburtstag gewesen sein . Es kommt natürlich immer darauf an wie penibel der der AG ist wenn es reicht zu seinem Vorgesetzten zu gehen und sagen ich bin mal eben beim BR dann ist alles in Ordnung .
Gruß BMW