Erstellt am 06.09.2018 um 14:37 Uhr von celestro
da die Gruppen nicht mitbestimmt sind, dürfen Sie mMn noch nicht angewandt werden.
Erstellt am 06.09.2018 um 17:05 Uhr von paula
celestro
wo siehst du das MBR hinsichtlich der Bildung dieser Cluster? Ich tue mir da nämlich noch etwas schwer, da mir gar nicht klar ist was der AG da macht. Ist es eine Änderung von Entgeltgruppen? Kann ggf. mitbestimmt sein, wenn es keinen TV gibt. Ist es die Überführung einer hierarchischen Organisation in eine Matrixstruktur? Das ist ggf eine Betriebsänderung und für den einzelnen MA eine Versetzung. Das würde aber nicht dazu führen, dass der AG in einer Stellenanzeige die neue Orga nicht verwenden darf. Oder ist es nur der Versuch der Systematisierung von Stellenprofilen um Auskunftsansprüche nach Entgelttransparenz? Das ist wieder was anderes. Da fehlt dann aber der Bezug zu einem MBR.
Daher meine Frage lieber Mork: was will der AG bitte hier genau machen? Wirkt es sich auf die Organisationsform, auf Führungsstrukturen aus?