Unser AG hat versucht im Rahmen des Entgelttransparent G. eine Matrix zu erstellen, um Jobs in sogenannte Cluster innerhalb eines "Würfels" einzuteilen und damit vergleichgbar zu machen. Leider erfolgte keine ausreichende Einbeziehung des BR in die Erarbeitung dieser Cluster. Der BR hat diesen Matrix/Cluster abgelehnt und Verhandlungen eingefordert. Die Verhandlungen haben noch nicht begonnen, aber der AG fügt jetzt schon den internen Stellenausschreibungen diese Eingruppierungen in die Cluster hinzu. Unserem Verständnis nach sind diese Einteilungen grundsätzlich nicht mitbestimmt und auch in welches Cluster jede einzelne Stelle fällt nicht besprochen worden.
Darf der AG die internen Stellenausschreibungen nun mit diesen Eingruppierungen/Clustern versehen?