Erstellt am 29.05.2007 um 15:17 Uhr von Lotte
appletree,
bewerben kann sich doch erstmal jeder. Entscheidend ist oft der Eindruck, den man/frau beim Vorstellungsgespräch hinterlässt.
Erstellt am 29.05.2007 um 15:26 Uhr von appletree
Muß noch ein paar Infos zu meiner Frage geben.
Der BR und auch die meisten Mitarbeiter wollen diese Stelle nicht, die durch diese Stellenausschreibung geschafft werden soll. Wir brauchen natürlich handfeste Argumente um es doch noch abzuwenden.Es gibt jetzt schon ziemlich Unruhe im Haus deswegen.Es steht nämlich eigentlich schon fest, wer genommen werden soll.
appletree
Erstellt am 29.05.2007 um 15:38 Uhr von SSGG
Moin appletree,
um handfeste Argumente heranzuziehen....wie weit seid Ihr in der Personalplanung nach § 92 BetrVG?
Nur Ihr könnt es doch beurteilen, ob durch Schaffung einer oder mehrerer Stellen Härten für einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen vermieden werden können.
Gibt es bei Euch die Möglichkeit nach § 95 BetrVG?
Erstellt am 29.05.2007 um 15:47 Uhr von Lotte
...und eventuell, wenn schon jemand feststeht, Gründe um nach §99 der Einstellung zu widersprechen?
Erstellt am 29.05.2007 um 16:48 Uhr von Kölner
@Lotte
Neue Stellen verhindert ein BR regelmäßig NICHT!
Erstellt am 29.05.2007 um 16:55 Uhr von appletree
Danke.
Gut das wir darüber gesprochen haben. Ich meine, im §92+95 eine Lösung zu finden. (Hoffe ich)
appletree
Erstellt am 29.05.2007 um 16:59 Uhr von Lotte
Kölner,
habe ich das geschrieben???
Erstellt am 31.05.2007 um 12:18 Uhr von betriebsratten
Wenns in der Ausschreibung heisst "sollte" ist es kein muss.....so einfach ist manchmal die Welt :-)