Verlegung des Betriebes - dennoch kein Sozialplan/Interessenausgleich nötig?
Ich brauche fachmännischen Rat, denn unser Betrieb - aktuell 147 MA - wird ab Ende Juni nach und nach an einen anderen Standort (9,7 km entfernt) verlegt. Laut Aussage der Geschäftsleitung ist hier kein Sozialplan/Interessenausgleich nötig, bedingt durch die kurze Entfernung - unter 10 km. Hat einer von Euch andere Auskünfte und wenn möglich ein Urteil
Lieben Dank vorab!
PS:brauche wohl nicht zu erwähnen, dass ich neu bin grins
Community-Antworten (7)
18.05.2009 um 17:11 Uhr
eine verlegung des betriebs ist eine betriebsänderung nach § 111 BetrVG
und zieht einen interessenausgleich sowie sozialplan nach sich
Wenn von "Sozialplan" die Rede ist, heißt das nicht automatisch, dass es um Entlassungen geht; Gegenstand eines Sozialplans ist vielmehr "der Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen" (§ 112 Abs. 1 BetrVG). Das können nicht nur Entlassungen sein, sondern auch Versetzungen, Änderungskündigungen, längere Anfahrtswege oder – vielleicht am härtesten – der Verlust der Möglichkeit, in der Kantine zu Mittag zu essen. http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsaenderung.php
18.05.2009 um 18:09 Uhr
@kriegsrat
vielen dank schon mal! es gibt also keinerlei begrenzung der entfernung?
18.05.2009 um 19:08 Uhr
ich finde es mutig von eurer geschäftsführung, auf einen interessenausgleich zu verzichten, denn dann sind sie automatisch ab durchführung der betriebsänderung verpflichtet, eventuelle wirtschaftliche nachteile, die den mitarbeiter dadurch entstehen, für die dauer von 12 monaten auszugleichen (nachteilsausgleich)
und eine betriebsänderung kann auch vorliegen, wenn ihr im selben gebäude umzieht......
ihr solltet euch als BR mit dieser thematik (§§ 111,112 BetrVG und folgende) eingehend beschäftigen...........
19.05.2009 um 09:07 Uhr
danke dir ... ich denke wir schalten dann doch lieber eine Kanzlei die auf diese Thematil spezialisiert ist, denn unser Chef stellt sich mächtig quer.
19.05.2009 um 13:43 Uhr
Es gibt Gerichte und E-Stellenvorsitzende, die von einer Dauer von einer Stunde ausgehen, für die Überwindung der Entfernung mit öff. Verkehrsmitteln.
19.05.2009 um 14:18 Uhr
@derdermalwjlwar
1 stunde von alter Stätte zu neuer Stätte mit ÖPNV? Denn da haben wir unser nächstes Problem: das Gelände ist von der nächsten Bushaltestelle 1,4 km entfernt
19.05.2009 um 14:26 Uhr
Das hast Du kein Problem, sondern etwas zum einhaken!! Da entstehen generell Nachteile!
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