Unser Betriebsrat hat einen ständigen Anwalt, der uns jetzt auch bei VErhandlungen von Sozialplan und Interessenausgleich rechtlich unterstützt. Besteht nach BetrVG die Möglichkeit, einen zweiten Anwalt, der auf Wirtschaftsrecht, insbesondere auf Insolvenzrecht spezialisiert ist, zusätzlich hinzuzuziehen? Muss der Arbeitgeber hierfür auch die Kosten übernehmen?? Der Arbeitgeber bedient sich in den Verhandlungsrunden auch zweier Anwälte!