Erstellt am 23.06.2006 um 13:59 Uhr von Rollie
Für eine Kündigung zum 30.06. reicht es nicht mehr, das hat mit dem Urlaub erst einmal nichts zu tun.
Er kann:
a: zum 31.07. kündigen
b: versuchen, mit dem AG einen Aufhebungsvertrag zum 30.06. auszuhandeln, das Wohlwollen des AG vorausgesetzt, allerdings wird der AG möglicherweise einen reisewilligen nicht aufhalten.
sollte der AN zum 31.07. kündigen, gleichzeitig auch den Urlaub beantragen. entweder wird er gewährt, oder falls betriebsbedingt nicht möglich, ausbezahlt.
Sollte der AG einer vorzeitigen beendigung mittels Aufhebungsvertrag zustimmen, wird er eh nicht umhin kommen, einen teil des Urlaubs auszuzahlen.
Wie kommst Du auf 22 tage Urlaub ??
Erstellt am 23.06.2006 um 13:59 Uhr von Uschi
Hallo,
da habe ich direkt eine Frage, weshalb hat er noch 22 Tage übrig, wenn er mitten im Jahr aufhören will?
Gruß Uschi
Erstellt am 23.06.2006 um 14:04 Uhr von Rollie
Die Frage hab ich auch, rein spekulativ gäbs 2 Möglichkeiten.
A. Resturlaub aus 2005 und einen toleranten AG
B. Sich damit abgefunden, das Arbeitsverhältnis erst zum 31.07. beenden zu können und daher kompletten Jahresurlaub 2006 abzüglich bereits genommenen
In Fall B. dürfte der AG seine tolerante Haltung hinsichtlich Urlaub in Zukunft zu Punkt A. überdenken :-))
Erstellt am 23.06.2006 um 14:27 Uhr von Agentin
Er hat keinen Resturlaub aus 2005 sondern noch 22 Tage für das Jahr 2006!
Kann er diese 22 Tage jetzt vorher gehen ?
Und warum kann er erst zum 31.07.2006 Kündigen !
Danke schon mal für eure Hilfe
Erstellt am 23.06.2006 um 14:45 Uhr von sh_9260
Wenn er nur noch bis zum 30.06 in der Firma seien will, dann hat er wohl kaum einen Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub.
Erstellt am 23.06.2006 um 14:53 Uhr von Agentin
Genau das ist ja meine Frage wieviel Tage früher kann er gehen wenn er zum 31.07.2006 kündigt.
Wieviel von seinen 22 Tagen Urlaub stehen im zu und wann kann er gehen ??
Erstellt am 23.06.2006 um 14:58 Uhr von sh_9260
Erstellt am 23.06.2006 um 15:26 Uhr von Rollie
@sh_9260,
Du bist Dir da sicher ?
Les Dir mal den § 5 (1) durch. Wenn ich einmal unterstelle, das der Mitarbeiter bereits solange im Betrieb ist, das die Wartezeit nicht mehr greift und daher die Punkte A)-C) gegenstandslos sein sollten, ließe das für mich den Schluß zu, das der Mitarbeiter Anspruch auf seinen kompletten Jahresurlaub hat, ausgehend ein Ausscheiden zum 31.07.
Ich kann mich aber auch durchaus irren.
Erstellt am 23.06.2006 um 15:34 Uhr von sh_9260
@Rollie
Wenn Er erst den gesamten Urlaub nimmt und dann kündigt ok.
Aber nicht kündigen und dann Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub erheben.
Erstellt am 23.06.2006 um 15:44 Uhr von Rollie
Kann ich aus dem Gesetzestext nicht nachvollziehen, vom Anspruch her.
Erstellt am 23.06.2006 um 15:45 Uhr von sh_9260
Ups, BUrlG§4 & §5(1)c
kann man wohl als vollständigen Anspruch auslegen.