Erstellt am 29.01.2016 um 11:09 Uhr von Belveda
Hallo Veiris,
ich kenne deine Vertragskonditionen nicht genau, aber kuck mal hier, vielleicht bringt dich das weiter:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/
Unter Punkt 3. findet sich folgendes:
"... ist die Auszahlung des Urlaubsentgelts nach dem BUrlG nur insoweit zulässig, als verbleibender Resturlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn die Anzahl der Resturlaubstage die der verbleibenden Arbeitstage übersteigt. In Betracht kommt aber auch, dass der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht auf die Arbeitskraft des ausscheidenden Arbeitnehmers verzichten kann."
Erstellt am 29.01.2016 um 11:17 Uhr von Veiris
Der Arbeitsvertrag ist der IGZ Manteltarifvertrag - Zeitarbeit.
Nur mein Problem ist, ob ich nun zur Arbeit gezwungen werden kann, oder ob ich mein Recht auf meinen Urlaub einfordern kann. MfG