Amtsenthebung gem. BetrVG
Hallo liebe Kollegen, ich muss mich heute einmal auf Eure Erfahrung zurück greifen. Heute wurde dem noch amtierenden Betriebsrat mitgeteilt, dass gegen die stellv. Vorsitzende ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden soll, bzw. die Wahl angefochten werden soll ( konstituierende Sitzung an 09.06.2006). Die stellv. Vorsitzende soll einige Wähler bei der Wahl vor 14 Tagen beeinflusst haben. Es soll 2 eidesstattliche Versicherungen geben. Die stellv. Vorsitzende hat glaubhaft versichert, dass sie niemanden beeinflusst, oder irgendwelche Manipulationen bei der Wahl vorgenommen hat. Der Arbeitgeber hat vor der Wahl kräftig die Trommel geschlagen, dass sich möglichst viele "neue" Kandidaten zur bevorstehenden Betriebsratswahl als Kandidaten zur Verfügung stellen. Was auch prompt geschah. Er hat eigens einen "Berater" in Sachen Betriebsratswahl und Betriebsratsarbeit antreten lassen. Auf einer Mitarbeiterversammlung hat besagter Berater versucht die Betriebsratsarbeit ins lächerliche zu ziehen.
Frage 1: Ist das als Beeinflussung auf die Wahl durch den Arbeitgeber zu werten?
Frage 2: Hat schon mal jemand von Euch einen ähnlichen Fall erlebt, oder davon gehört? Und wie kann/soll man darauf reagieren, bzw. damit umgehen.
Die stellv. Vorsitzende ist als einzigste "alte" Betriebsrätin wiedergewählt worden. Für Hinweise oder Anregungen wir mit der Situation umgehen sollen wären wir Euch sehr dankbar.
Community-Antworten (5)
08.06.2006 um 00:09 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG den Antrag auf Amtsenthebung eines BR-Mitgliedes auf einen, vor der Wahl liegenden "Verstoss" stützen kann.
Ihr solltet Euch aus meiner Sicht dringend um Rechtsbeistand bemühen!
08.06.2006 um 00:12 Uhr
Der Arbeitgeber hat scheinbar versucht, und es auch geschaft die Wahl zu beeinflussen. Somit ist die Wahl schon anfechtbar. Wie soll das mit dem Amtsenthebungsverfahren funktionieren und von wem ?
08.06.2006 um 09:47 Uhr
Hallo Fayence, wir haben den Rechtsanwalt gestern noch angerufen. Der war leider nicht erreichbar. Heute morgen soll das Gespräch stattfinden.
Hallo Paolo, wie können wir argumentieren um die selbst durchgeführte Wahl anzufechten? Ich bin selbst Wahlvorstand gewesen, und war da ziemlich pingelig.
Zur Amtsenthebung: Es wurde vom Personalleiter, Ansprechpartner des Betriebsrates, nur die mündliche Info gegeben, dass die Geschäftsführung die Enthebung bzw. Anfechten der Wahl beabsichtigt. Es soll scheinbar argumentiert werden, dass die stellv. Vorsitzende die Wähler beeinflusst hat.
Ich bin Euch allen dankbar für jeden Hinweis oder Anregungen die mir helfen dem Arbeitgeber in seine Schranken zu verweisen.
08.06.2006 um 09:54 Uhr
Juliane, der AG wird vermutlich eher die Wahl anfechten wollen/können! Wäre das so schlimm für Euch? Wartet heute erstmal in Ruhe ab, was Euer Gespräch mit dem Rechtsanwalt ergibt. Vor allem im Hinblick auf die angestrebte Amtsenthebung.
08.06.2006 um 09:55 Uhr
Ruhe bewahren. Abwarten was kommt und dann sachgerecht reagieren.
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