Hallo liebe Kollegen,
ich muss mich heute einmal auf Eure Erfahrung zurück greifen.
Heute wurde dem noch amtierenden Betriebsrat mitgeteilt, dass gegen die stellv. Vorsitzende ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden soll, bzw. die Wahl angefochten werden soll ( konstituierende Sitzung an 09.06.2006).
Die stellv. Vorsitzende soll einige Wähler bei der Wahl vor 14 Tagen beeinflusst haben. Es soll 2 eidesstattliche Versicherungen geben. Die stellv. Vorsitzende hat glaubhaft versichert, dass sie niemanden beeinflusst, oder irgendwelche Manipulationen bei der Wahl vorgenommen hat. Der Arbeitgeber hat vor der Wahl kräftig die Trommel geschlagen, dass sich möglichst viele "neue" Kandidaten zur bevorstehenden Betriebsratswahl als Kandidaten zur Verfügung stellen. Was auch prompt geschah. Er hat eigens einen "Berater" in Sachen Betriebsratswahl und Betriebsratsarbeit antreten lassen. Auf einer Mitarbeiterversammlung hat besagter Berater versucht die Betriebsratsarbeit ins lächerliche zu ziehen.

Frage 1: Ist das als Beeinflussung auf die Wahl durch den Arbeitgeber zu werten?

Frage 2: Hat schon mal jemand von Euch einen ähnlichen Fall erlebt, oder davon gehört? Und wie kann/soll man darauf reagieren, bzw. damit umgehen.

Die stellv. Vorsitzende ist als einzigste "alte" Betriebsrätin wiedergewählt worden.
Für Hinweise oder Anregungen wir mit der Situation umgehen sollen wären wir Euch sehr dankbar.