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Abstimmung gem. BetrVG Abs. 1 Satz 2 - Betriebsteil vs. Hauptsitz

Z
zdophers
Nov 2016 bearbeitet

Hallo beisammen,

eine kleine Frage:

Werden die Mitarbeiter eines Betriebsteils nach positiver Abstimmung mit zur Mitarbeiterzahl gem. §9 gezählt?

Also wenn am Hauptsitz 55 Mitarbeiter sind und im Betriebsteil, dass sich dafür entschieden hat, an der Wahl des Hauptsitzes teilzunehmen, 15, wird dann ein 5-köpfiger BR gewählt?

Ich gehe stark von "Ja" aus, da alles andere ja irgendwie faul wäre, aber kann jemand ein "Nein" argumentieren/belegen?

Schöne Grüße zdophers

1.87902

Community-Antworten (2)

R
rolfo

15.03.2016 um 17:03 Uhr

§ 9 BetrVG sagt doch alles, Betriebsratsgröße nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer

G
gironimo

15.03.2016 um 19:06 Uhr

genau - also mitzählen

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