Ist es möglich als Nachrücker im Betriebsrat eingeladen zu werden, obwohl man in der Elternzeit ist und keine Lohnzahlungen erhält?
Bekommt man dann, wenn man im Betriebsrat tätig wird, als Lohnfortzahlung den vor der Elternzeit erhaltenenden Lohn oder den Lohn zum Zeitpunkt des Nachrückens also gar nichts, da man ja in Elternzeit?