Nachrücker Betriebsrat
Auf Grund Personalveränderung im Haus, scheidet die weibliche Vertreterin im Betriebsrat aus. Die in Frage kommende Nachrückerin, hat kein Interesse mehr, dem Betriebsrat beizutreten. Eine weitere Kandidatin hatte sich nicht zur Wahl gestellt.
Frage: Kann der Nachrücker nun auch männlich sein, oder muss eine "Minderheitenvertretung" neu gewählt werden. Was, wenn sich keine Vetreterin zu Verfügung stellt.
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (2)
18.08.2008 um 18:32 Uhr
@spezialist Nachrückendes EBRM kann auch männlich sein, wenn kein weibliches EBRM mehr da ist (oder auch umgekehrt, wenn Minderheit männlich ist); Neuwahl BR nur gem. § 13 Abs. 2 BetrVG
18.08.2008 um 21:31 Uhr
@spezialist
Sobald die weibl. Vertreterin ausscheidet (aus welchem Grund?) ist die Nachrückerin automatisch ordentliches BR-Mitglied und muss nirgends mehr "beitreten". Wenn sie keine Lust/Interesse hat, muss sie dann (oder bereits jetzt) ihren Rücktritt (am besten schriftlich) definieren. Einfach wegbleiben reicht nicht aus um weitere Nachrücker einzuladen. Und - ja - wenn kein weibliches Ersatzmitglied mehr auf der Liste steht, wohl aber männliche, so kommt dann einer von ihnen in den "Genuss" der aktiven Betriebsratsarbeit.
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