Erstellt am 18.08.2008 um 16:32 Uhr von uhu
@spezialist
Nachrückendes EBRM kann auch männlich sein, wenn kein weibliches EBRM mehr da ist (oder auch umgekehrt, wenn Minderheit männlich ist); Neuwahl BR nur gem. § 13 Abs. 2 BetrVG
Erstellt am 18.08.2008 um 19:31 Uhr von ttact
@spezialist
Sobald die weibl. Vertreterin ausscheidet (aus welchem Grund?) ist die Nachrückerin automatisch ordentliches BR-Mitglied und muss nirgends mehr "beitreten". Wenn sie keine Lust/Interesse hat, muss sie dann (oder bereits jetzt) ihren Rücktritt (am besten schriftlich) definieren. Einfach wegbleiben reicht nicht aus um weitere Nachrücker einzuladen.
Und - ja - wenn kein weibliches Ersatzmitglied mehr auf der Liste steht, wohl aber männliche, so kommt dann einer von ihnen in den "Genuss" der aktiven Betriebsratsarbeit.