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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrücker im Betriebsrat

A
ammersee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Das Betriebsratsmitglied Nr. 4 der Liste B scheidet aus dem Betriebsrat aus. Die Person 5 der Liste B wird befragt, ob sie in den Betriebsrat eintreten will. Sie verneint. Die Person 6 wird befragt, und tritt ein. Kurze Zeit später tritt die Person 6 wieder aus. Jetzt wird erneut die Person 5 befragt, und sie tritt ein.

Frage:

Ist das so eigentlich richtig? Müsste nicht Person 7 der Liste B befragt werden. Person 5 hatte doch schon mal abgelehnt?

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Community-Antworten (1)

A
Angie

23.06.2015 um 13:46 Uhr

Hallo von ammersee, du Hast recht. Als Person Nr. 5 den Eintritt verweigerte hat sie ihre Wahl abgelehnt und muss gestrichen werden. Wenn die Geschlechterquote nach § 15 Abs. 2 beachtet wurde, muss Nr. 7 der Liste befragt werden.

LG Angie

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