Erstellt am 07.06.2006 um 18:23 Uhr von Mona-Lisa
verteilt doch die Aushänge mit euren Foto`s vor und nach Schichtende am Eingang der Firma aus, und ladet die Kollegen zu einer abendlichen Diskussion ausserhalb des Betriebes ein.
Erstellt am 07.06.2006 um 19:03 Uhr von Zappanox
Haben wir gemacht, leider erreichen wir so nicht alle. Wurden aber sogar beim verteilen fotografiert. Ausserhalb des Firmensitzes, nach Feierabend und gegen unseren Willen!
Wie im Kindergarten bei uns. Als wir uns beschwerten wegen dem fotografieren, bekamen wir nur blöde Antworten. Dagegen kann man doch bestimmt auch was machen?? oder.
Ich meine wir sind ja keine Popstars, aber ohne mein Einverständiss???
Erstellt am 07.06.2006 um 19:42 Uhr von Mona-Lisa
da müssen aber einige ganz schön Schiss haben, dass ihr womöglich was verändern wollt!
Dreht den Spiess um, und nehmt die (primitive) Fotografiererei in euren Wahlkampf mit auf!
Erstellt am 07.06.2006 um 20:32 Uhr von Lotte
also ich möchte den Fitting nochmal zu Rate ziehen:
unter §20 RN8 steht:
Da die Wahlwerbung wesentlicher Bestandteil der Wahl ist, ist der AG nach Abs.3 als verpflichtet anzusehen, im betriebsüblichen Rahmen auch Flächen zum Aushang von Wahlplakaten zur Verfügung zu stellen.
Erstellt am 07.06.2006 um 21:55 Uhr von Fayence
"Der Geschäftsleiter hat diese nun entfernt,... "
Zappanox,
ich nehme an, dieser Herr steht als ltd. Angestellter nicht auf der Wählerliste?!
Erstellt am 07.06.2006 um 22:29 Uhr von Zappanox
Hallo Fayence,
wenn wir von dem "Fotografen" und dem "Wahlhelfer" reden, die stehen auf der Wählerliste. Als leitender Angestellter wird nur unser BL der jetzt auch Geschäftsführer ist geführt. Der steht natürlich nicht auf der Wälerliste. Es gibt bei uns angeblich keine anderen "leitenden Angestellten" obwohl diese sich so aufführen und auch in den entsprechenden Pos. tätig sind.
Hallo Lotte,
wo finde ich diesen §20 RN8 ?
Erstellt am 07.06.2006 um 22:42 Uhr von Zappanox
Hallo Lotte,
habs gefunden, danke noch einmal.
Hallo Mona-Lisa,
das kann man wohl so sehen. Am liebsten würden sie uns rausschmeissen. Man versucht es dann eben auf die unfaire Schiene. Der Geschf. mischt da auch ständig kräftig mit.
Und von den angeblich nicht ltd. Angestellten wird man zt. gemobt und in mißkredit gebracht.
Erstellt am 07.06.2006 um 22:45 Uhr von Fayence
Hallo Zappanox,
gemeint ist der §20 BetrVG (Wahlschutz und Wahlkosten) und der von Lotte zitierte Text mit der RN 8 stammt aus dem Fitting Kommentar.
Falls der Geschäftsleiter mit "BL + Geschäftsführer" identisch sein sollte, hat er sich als "AG" aus dem Wahlgeschehen herauszuhalten.
Lediglich wildes Plakatieren muss der Arbeitgeber nicht dulden! Also hängt Euer Plakat mal wieder schön auf!
Erstellt am 08.06.2006 um 12:18 Uhr von Angi1
Hallo Zappanox,
"Der Wahlvorstandsvorsitzende hat diese dann an den entsprechenden Aushang für die Wahlen geheftet."
Hier liegt euer Problem. Der Wahlvorstand darf sich nicht in die Wahlwerbung einmischen. Er muß die Wahl völlig neutral durchführen.
MfG
Angi1