Hallo, hab da mal ´ne Frage. Bei uns findet eine BR-Wahl in Form einer Persönlichkeitswahl statt.
Schon seit einiger Zeit betreibt ein Angestellter im Auftrag einiger Kandidaten (die eigentlich gegen einen BR und pro Chefetage eingestellt sind) "Wahlkampf für diese und somit auch mit unsauberen Mitteln gegen uns.
Es werden da zt. Kollegen unter Druck gesetzt usw. Was soll´s, darum geht´s mir nicht... Nun wollten wir ebenfalls Wahlkampf betreiben, haben von uns jeweils ein Bild gemacht und darüber nur den Namen des jeweiligen Kollegen und Kandidat für den BR gesetzt. Der Wahlvorstandsvorsitzende hat diese dann an den entsprechenden Aushang für die Wahlen geheftet. Da wir in zwei Schichten arbeiten fanden wir gut, dass auch Kollegen aus der anderen Schicht die Gesichter zu den Namen sehen. Der Geschäftsleiter hat diese nun entfernt, weil nicht alle die zur Wahl stehen mit einem Bild vertreten sind. Wir wollen aber keine Werbung für diese Leute machen und fanden dies war ein guter Schachzug von uns. FRAGE- darf er dass (Hausrecht) oder können wir unsere Bilder aufhängen???? danke