Dürfen wir Bilder mit den Kandidaten aushängen???
Hallo, hab da mal ´ne Frage. Bei uns findet eine BR-Wahl in Form einer Persönlichkeitswahl statt. Schon seit einiger Zeit betreibt ein Angestellter im Auftrag einiger Kandidaten (die eigentlich gegen einen BR und pro Chefetage eingestellt sind) "Wahlkampf für diese und somit auch mit unsauberen Mitteln gegen uns. Es werden da zt. Kollegen unter Druck gesetzt usw. Was soll´s, darum geht´s mir nicht... Nun wollten wir ebenfalls Wahlkampf betreiben, haben von uns jeweils ein Bild gemacht und darüber nur den Namen des jeweiligen Kollegen und Kandidat für den BR gesetzt. Der Wahlvorstandsvorsitzende hat diese dann an den entsprechenden Aushang für die Wahlen geheftet. Da wir in zwei Schichten arbeiten fanden wir gut, dass auch Kollegen aus der anderen Schicht die Gesichter zu den Namen sehen. Der Geschäftsleiter hat diese nun entfernt, weil nicht alle die zur Wahl stehen mit einem Bild vertreten sind. Wir wollen aber keine Werbung für diese Leute machen und fanden dies war ein guter Schachzug von uns. FRAGE- darf er dass (Hausrecht) oder können wir unsere Bilder aufhängen???? danke
Community-Antworten (9)
07.06.2006 um 20:23 Uhr
verteilt doch die Aushänge mit euren Foto`s vor und nach Schichtende am Eingang der Firma aus, und ladet die Kollegen zu einer abendlichen Diskussion ausserhalb des Betriebes ein.
07.06.2006 um 21:03 Uhr
Haben wir gemacht, leider erreichen wir so nicht alle. Wurden aber sogar beim verteilen fotografiert. Ausserhalb des Firmensitzes, nach Feierabend und gegen unseren Willen! Wie im Kindergarten bei uns. Als wir uns beschwerten wegen dem fotografieren, bekamen wir nur blöde Antworten. Dagegen kann man doch bestimmt auch was machen?? oder. Ich meine wir sind ja keine Popstars, aber ohne mein Einverständiss???
07.06.2006 um 21:42 Uhr
da müssen aber einige ganz schön Schiss haben, dass ihr womöglich was verändern wollt! Dreht den Spiess um, und nehmt die (primitive) Fotografiererei in euren Wahlkampf mit auf!
07.06.2006 um 22:32 Uhr
also ich möchte den Fitting nochmal zu Rate ziehen: unter §20 RN8 steht: Da die Wahlwerbung wesentlicher Bestandteil der Wahl ist, ist der AG nach Abs.3 als verpflichtet anzusehen, im betriebsüblichen Rahmen auch Flächen zum Aushang von Wahlplakaten zur Verfügung zu stellen.
07.06.2006 um 23:55 Uhr
"Der Geschäftsleiter hat diese nun entfernt,... "
Zappanox, ich nehme an, dieser Herr steht als ltd. Angestellter nicht auf der Wählerliste?!
08.06.2006 um 00:29 Uhr
Hallo Fayence, wenn wir von dem "Fotografen" und dem "Wahlhelfer" reden, die stehen auf der Wählerliste. Als leitender Angestellter wird nur unser BL der jetzt auch Geschäftsführer ist geführt. Der steht natürlich nicht auf der Wälerliste. Es gibt bei uns angeblich keine anderen "leitenden Angestellten" obwohl diese sich so aufführen und auch in den entsprechenden Pos. tätig sind. Hallo Lotte, wo finde ich diesen §20 RN8 ?
08.06.2006 um 00:42 Uhr
Hallo Lotte, habs gefunden, danke noch einmal.
Hallo Mona-Lisa, das kann man wohl so sehen. Am liebsten würden sie uns rausschmeissen. Man versucht es dann eben auf die unfaire Schiene. Der Geschf. mischt da auch ständig kräftig mit. Und von den angeblich nicht ltd. Angestellten wird man zt. gemobt und in mißkredit gebracht.
08.06.2006 um 00:45 Uhr
Hallo Zappanox, gemeint ist der §20 BetrVG (Wahlschutz und Wahlkosten) und der von Lotte zitierte Text mit der RN 8 stammt aus dem Fitting Kommentar.
Falls der Geschäftsleiter mit "BL + Geschäftsführer" identisch sein sollte, hat er sich als "AG" aus dem Wahlgeschehen herauszuhalten. Lediglich wildes Plakatieren muss der Arbeitgeber nicht dulden! Also hängt Euer Plakat mal wieder schön auf!
08.06.2006 um 14:18 Uhr
Hallo Zappanox,
"Der Wahlvorstandsvorsitzende hat diese dann an den entsprechenden Aushang für die Wahlen geheftet."
Hier liegt euer Problem. Der Wahlvorstand darf sich nicht in die Wahlwerbung einmischen. Er muß die Wahl völlig neutral durchführen.
MfG Angi1
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