Erstellt am 19.12.2017 um 16:11 Uhr von stehipp
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber damit sagen wollte, dass es nicht mehrere identische Aushänge sein dürfen, sondern dass es mindestens einer sein muss.
So gesehen sind zwei einer und noch einer. :-)))
Es sollte gewährleistet sein, dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, die Unterlagen einzusehen.
Wir sind verteilt über mehrere Standorte. Wir stellen jedem der Standorte die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
Erstellt am 19.12.2017 um 16:30 Uhr von celestro
Das "ein" kommt hier nicht von 1 ... also ja, es dürfen mehrere ausgehängt werden. Problem ist halt, daß der WV dann ständig mehrere Stellen "kontrollieren" muß.
Erstellt am 20.12.2017 um 11:12 Uhr von Husmeester
Okay, vielen Dank und schöne Feiertage