Darf der Wahlvorstand ein Plakat mit allen Kandidaten (Personenwahl) mit Bild und jeweils Platz für kurze "Selbstdarstellung" der Kandidaten erstellen und aushängen, um Transparenz und Wahlbeteiligung zu erhöhen, wenn einzelne Kandidaten davon nichts halten und kein Bild zur Verfügung stellen wollen (ein Fall) oder sogar gegen das Vorgehen des Wahlvorstands in einer persönlichen Mail eine Art Einspruch einlegen (auch ein Fall)?