Erstellt am 30.05.2006 um 11:00 Uhr von RAC
Hallo Carlos,
der Gang zum 00 ist keine Pause im eigentlichen Sinn, sondern ein menschliches
Bedürfnis und wird daher weder von Pausenzeiten abgezogen noch muß die Zeit nachgearbeitet werden.
Zum Thema Pausen, die beginnen wenn nicht anders in einer BV geregelt, beim Unterbrechen der Arbeit. In dem von Dir beschriebenen Fall also beim Ausloggen.
Gruß RAC
Erstellt am 30.05.2006 um 13:06 Uhr von Ramses II
Carlos,
wieso geht Ihr zum Toilettenbesuch in die Kantine?
Das Ausscheiden von Verdauungsergebnissen dürfte in aller Regel nicht zu der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gehören. Daher ist in aller Regel auch keine (egal ob erfolgsorientiert oder nicht) Bezahlung dafür zu erwarten. In aller Regel dürfte daher hier der § 616 BGB einschlägig sein, der aber abbedungen werden kann. Insofern scheint die vom Arbeitgeber getroffene Regelung nicht zu beanstanden zu sein.
Fraglich wäre hier, ob im Falle eines krankheitsbedingten Überschreitens der arvbeitgeberseitig festgelegten Ausscheidungszeiten bereits eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und daher das Entgeltfortzahlungsgesetz greift.
Erholungspausen können immer nur dort frühestens beginnen wo die Möglichkeit zur Erholung gegeben ist. Dies kann je nach Betrieb der Arbeitsplatz, aber auch ein Pausenraum bzw. die Kantine sein.
Erstellt am 30.05.2006 um 13:13 Uhr von tramdriver
Es ist wohl anzunehmen, dass die Arbeitsplätze im Callcenter Bildschirmarbeitsplätze sind. Also gilt §5 BildschirmarbV:
§ 5 -Täglicher Arbeitsablauf
Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.
Natürlich sind solche Bildschirmpausen zu bezahlen, hier empfiehlt sich der Abschluss einer BV zum Thema, für die es auch schon die unterschiedlichsten Vorlagen gibt. Natürlich kann der AN in dieser Pause auch auf Toilette gehen. Ansonsten dauert ein Toilettengang exakt so lange, bis er zu Ende ist. Da kann der AG sich auf den Kopf stellen. Immerhin gilt auch in Callcentern BetrVG §80 Abs. 1 Nr. 2, §91, natürlich auch §89 (hier: Gesundheitsschutz) und natürlich wie (fast) immer der §87. Eine BV zu diesem Thema sollte relativ leicht durchsetzbar sein, da es sich letztendlich um den §87 handelt.
(Disclaimer: Ist meine Meinung, meine ganz eigene Meinung. Wie immer.)
Erstellt am 30.05.2006 um 13:33 Uhr von Ramses II
tramdriver,
komischerweise lesen die Leute immer etwas von Pausen, aber niemals von "andere Tätigkeiten".
Ich wage des Weiteren mal lauthals zu bezweifeln dass der Gesetzgeber bei "andere Tätigkeiten" an diese Verrichtungen (bei denen man ja auch eher untätig ist) gedacht hat.
" Ansonsten dauert ein Toilettengang exakt so lange, bis er zu Ende ist."
Ein Satz den ich auf Grund meiner Erfahrungen niemals unterschreiben würde.
"BetrVG §80 Abs. 1 Nr. 2"
Klar kann er beantragen. Mich würde aber spaßeshalber mal derWortlaut dieses Antrages interessieren...
"§91"
Nicht Dein Ernst? Oder?`
"natürlich auch §89"
An welche Vorschriften die hier nicht eingehalten werden denkst Du?
Welche Gesundheitsgefahren liegen hier vor?
"§ 87"
An welche Ziffer denkst Du hier?
Erstellt am 30.05.2006 um 13:37 Uhr von ekieh
Hier der ultimative Tip für Mutige:
Bürostuhl gegen Toilettenstuhl austauschen (zu leihen über Sanitätsfachhandel) und bei Bedarf die Hosen runter!
So geschehen in einem Großraumbüro in NRW!
Erstellt am 30.05.2006 um 13:53 Uhr von tramdriver
Gesundheitsgefahren, die entstehen können, wenn man nicht zur Toilette gehen kann? Die sind mannigfaltig und spielen sich alle in dem Bereich Niere, Blase und Harnröhre ab. §87 ist ganz einfach, da denke ich an die Ziffern 1 und 2. Den Tipp von ekieh finde ich total klasse!
Ach ja - ich rede von einer Bildschirmpause (mein Arbeitsplatz ist auch ein Bildschirmarbeitsplatz). Wenn ein Callcenter-MA seine Bildschirmpause nimmt und somit nicht telefonieren kann, hat er automatisch die Möglichkeit zum Toilettengang, denn die anderen Arbeiten, die ich mir in einem Callcenter so vorstellen kann (wir haben übrigens auch eines), braucht man nicht unter diesem Telefon-Termindruck mit eingebautem Minutenzähler zu erledigen.
Erstellt am 30.05.2006 um 14:01 Uhr von Ramses II
heike,
wie nahe sich hier doch Sanitär- und Sanitätsfachhandel sind... ;-)
Vermutlich ist die Geschichte aber nur gut erfunden...
Allerdings war ich letztens in einem Möbelhaus wo in der Bademöbelabteilung unter den Toilettenbrillen Plexiglasabdeckungen mit der Aufschrift "Unsere Kundentoiletten befinden sich im 2. OG" angebracht waren...
Erstellt am 30.05.2006 um 14:09 Uhr von Ramses II
tramdriver,
ich stelle gerade fest; dass Du Carlos Beitrag offensichtlich nicht gelesen hast.
Es ist dort nicht die Rede davon, dass den AN der Gang zur Toilette verweigert werden soll, sondern lediglich davon, dass Toilettenzeiten von mehr als 10 Minuten pro Tag nicht vergütet werden sollen, bzw. nachgearbeitet werden sollen. Eine Gesundheitsgefährdung dadurch halte ich für ausgeschlossen!
Ziffer 1?
Mit ein bisschen Gewalt kann man es dort sicherlich unterbringen. Allerdings bedeutet ja "Mitbestimmung" dass die Interessen der AN gegen die Interessen des AG abgewogen werden. Mit den 10 Minuten hat dies der Arbeitgeber bereits getan.
Ziffer 2?
Ganz sicher nicht!
Erstellt am 30.05.2006 um 14:53 Uhr von tramdriver
Natürlich habe ich den Beitrag nicht gelesen. Warum denn? Solche Webforen sind doch write-only!
Im Ernst: Wenn Cheffe die Zeit fürs Pinkeln oder Kacken nicht bezahlen will, betrachte ich das als implizites Verbot. Bei uns fährt manche Strassenbahn ins Depot anstatt auf ihrem Linienweg, weil der Fahrer ein dringendes Bedürfnis hat und sich gerade keine Ablösung findet. Zum Glück werden die Leute heutzutage nicht mehr genötigt weiterzufahren. Hier entstehen auch Gesundheitsgefahren, weil viele nicht genug trinken, damit sie nicht so oft auf den Topf müssen.
Wahrscheinlich habe ich den Carlos Beitrag nicht genau genug gelesen. Dennoch ist die daraus entstandene Diskussion kurzweilig und informativ.
Erstellt am 30.05.2006 um 15:19 Uhr von RAC
Hallo Leute,
§87 1 wer geht wann wohin und warum. (Sind 10 Minuten genug zum ...)
meiner Meinung nach wird sich kaum ein Richter finden der hier eine Zeit festlegt.
§87 2 die Zeit nacharbeiten. (Beginn und Ende .....)
ohne BV wohl kaum.
Ein höheres Gesetz sollte nicht vergessen werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar....
Ich empfinde es als unwürdig wenn der AG jede Minute die ein Mitarbeiter auf dem Lokus verbringt aufzeichnet.
lasst euch das sch... nicht verbieten!
Gruß RAC
Erstellt am 30.05.2006 um 16:18 Uhr von Rollie
Ein Punkt wurde aber außen vor gelassen. der AG räumt in den 7,5 Stunden 10 Minuten ein. Wenn ich einen Blick in das Arbeitszeitgesetz werfe, stelle ich fest, das innerhalb dieser 7,5 Stunden ja auch eine (unbezahlte) Pause von 30 min. zu nehmen ist. Bei entsprechender Einteilung sollte das doch ohne Weiteres zur Durchführung menschlicher Bedürfnisse ausreichen :-))
Erstellt am 30.05.2006 um 16:49 Uhr von Carlos
I´m Carlos,
bedanke mich bei Euch für Eure interessanten Beiträge, die sowohl eine sehr ernsten Hintergrund als auch sehr flapsig waren.
Es ist in der Praxis so, dass wir bei einer AZ von 7,5 Std. 30min unbezahlte Pause und 2 x 15min bezahlte Pause haben. Eine Pause wird immer nach mindestens 2 Std. AZ genommen. Nun ist es aber manchmal so, dass in der Pause, der Drang zur Toilette noch nicht vorhanden ist, aber 10min. später ein dringendes Bedürfnis sich anbahnt.
Nun hab ich ja sehr viele Gesetze die Ihr in Euren Beiträgen genannt habt. Ich glaube, dass es wirklich die beste Lösung ist hier eine BV vorzubereiten. Wer hat eine entsprechende Vorlage?
Vielen Dank und Tschüss Carlos
Erstellt am 30.05.2006 um 22:59 Uhr von Ramses II
"Wenn Cheffe die Zeit fürs Pinkeln oder Kacken nicht bezahlen will, betrachte ich das als implizites Verbot."
tramdriver,
damit hast Du Dich in meinen Augen aus dem Kreis der ernst zu nehmenden Forumsteilnehmer verabschiedet.
Carlos,
Du schreibst: "Es ist in der Praxis so, dass wir bei einer AZ von 7,5 Std. 30min unbezahlte Pause und 2 x 15min bezahlte Pause haben. Eine Pause wird immer nach mindestens 2 Std. AZ genommen. Nun ist es aber manchmal so, dass in der Pause, der Drang zur Toilette noch nicht vorhanden ist, aber 10min. später ein dringendes Bedürfnis sich anbahnt."
Weiterhin bekommt Ihr noch weiter 10 Minuten für den ungeplanten Toilettengang.
Da habt Ihr aber echte Probleme in Eurem Call Center zu lösen.
Schön dass es noch BRe gibt die sich um jeden Scheiß kümmern.
Ach ja: Ich beginne viel Verständnis für Euren Arbeitgeber zu entwickeln.
Erstellt am 31.05.2006 um 08:52 Uhr von tramdriver
@Carlos
Ich bin zwar zur Zeit zwar krank zu Hause, kann aber trotz des verschleimten Kopfes noch ein wenig denken... Bei manchen Betrieben lässt es sich nicht anders machen, als dass man die Pinkelpausen vorher einplant, z.B. im OePNV. Bei den meisten Betrieben ist es aber immer möglich, die Toilette zu benutzen. Ihr seid ein Callcenter. Ich sehe keine betrieblichen Gründe, die dazu führen könnten, den Gang zur Toilette irgendwie zu reglementieren.
Von der Pause ist der Toilettengang sicher nicht abzuziehen, euer AG sieht ja selbst ein, dass es anteilig an der Arbeitszeit auch Toilettengänge geben muss, die bezahlt werden. Irgendwie war ich gestern beim Lesen etwas auf dem falschen Dampfer. Es wäre nicht der erste Fall, wo der AG den Toilettengang verbietet. Sehe ich es richtig, dass es sich bei der 15-minütigen bezahlten Pause um die Bildschirmpause handelt?
Eine BV zum Thema könnte das entsprechende Arbeitszeitmodell schriftlich niederlegen. Darin lässt sich auch klar definieren, wann die Pause beginnt. Bei den relativ regelmäßigen Pausen erscheint mir ein über die bezahlten 40 Minuten (2*15 + 10) hinausgehender Bedarf für Toilettenbesuche eher gering zu sein (es sei denn, ihr hättet da ein Heimkino und Marmorfussboden drin), also könnte man einfach dem AG vorschlagen, dass die 10 Min. bzw. 5 Min. durch den Begriff "angemessene Zeit" oder "bei Bedarf" oder so ähnlich ersetzt werden, im Gegenzug bräuchte man die paar Minuten dann nicht mehr nacharbeiten. Kommt das so häufig vor bei euch? (Bei häufigem Dünnpfiff vielleicht mal die Kantine vom Gesundheitsamt untersuchen lassen....)
Ich beginne, eine Winzigkeit Verständnis für den Polterer Ramses II zu entwickeln ;-)