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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anwesenheit, Arbeitszeit und Pause

F
FlorianE
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich rätsel jetzt seit einigen Tage darüber nach wie sich die Pausenzeit berechnet.

Hier mal ein Beispiel: Anwesenheit von 7:00 bis 16:15 Uhr = 9,25 Stunden. Ziehe ich jetzt jedoch 30 Minuten Pause ab, die ich nach 6 Stunden machen musste, habe ich nur noch eine Arbeitszeit von 8,75 Stunden.

Berechnet sich jetzt meine Pause nach 9,25 Stunden (45 Minuten, da > 9 Stunden) oder nach 8,75 Stunden (30 Minuten, da über 6 aber <= 9 Stunden)?

Sprich nach welcher Zeit berechnet sich die Mindestlänge der Arbeitspause? Anwesenheit (Bruttoarbeitszeit), reine Arbeitszeit (netto) oder nach was?

Bitte gebt eine Antwort mit einem Hinweis auf das entsprechende Gesetz.

Vielen Dank und liebe Grüße Florian

4.38102

Community-Antworten (2)

C
celestro

17.09.2018 um 19:35 Uhr

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Arbeitszeit ist Arbeitszeit ... wenn Du nach 6 h Arbeit, 30 Minuten Pause machen mußt, bist Du bei genauer Einhaltung der Pausenzeit von exakt 30 Minuten, in Deinem Beispiel um 16:15 genau 9,25 Stunden dagewesen und hast 0,5 h Pause gemacht und 8,75 Stunden gearbeitet.

"Berechnet sich jetzt meine Pause nach 9,25 Stunden (45 Minuten, da > 9 Stunden)"

nein, denn im Gesetz ist von Arbeitszeit die Rede. Aber Deine 9,25 Stunden Anwesenheit sind ja keine reine Arbeitszeit.

S
samira

17.09.2018 um 19:38 Uhr

Da du gesetzlich verpflichtet bist Pause zu machen, hast du von den 9:25 Stunden ja nur 8:45 Stunden gearbeitet und eine 30min Pause gemacht. (Arbeitszeitgesetz)

Außerdem Mitbestimmung des BR § 87 BetrVG

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