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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geteilte Arbeitszeit (Anwesenheit, Abwesenheit, Pause, Arbeitszeit)

F
FlorianE
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem. Mein Kollege hat von 7 Uhr bis 14 Uhr gearbeitet und dabei 0,5 Stunden Pause gemacht. Den Mittag Privat/ Zuhause verbracht. Dann wieder von 19 Uhr bis 23 Uhr ohne Pause gearbeitet.

Die Arbeitszeit erfolgte immer bei einem Kunden vor Ort und musste von den Zeiten so gemacht werden.

Zeit-Summen: Anwesenheit = 11 Stunden Pausenzeit = 0,5 Stunden Arbeitszeit = 10,5 Stunden Abwesenheit = 5 Stunden Gesamtzeit = 16 Stunden

Stimmen so die Zeit-Summen? Gibt es Abwesenheitszeiten oder zählen die zur Ruhepause? Zählt die Abwesenheit auch zur Anwesenheitszeit für die Berechnung der Auslösung, da bei über 14 Stunden Anwesenheit ein anderer Satz angewendet wird.

Bitte gebt eine Antwort mit einem Hinweis auf das entsprechende Gesetz.

Vielen Dank und freundliche Grüße Florian

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Community-Antworten (4)

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Jannipa

31.10.2018 um 09:49 Uhr

Es gibt entweder Arbeitszeiten und Freizeiten. Die Anwesenheiten abzüglich der Pausenzeiten oder sonstigen Unterbrechungen (Freizeit) ergeben die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Wenn der Kollege um 23:00 Uhr Feierabend macht, wann beginnt er dann am darauffolgenden Tag an zu arbeiten?

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FlorianE

31.10.2018 um 10:22 Uhr

War am Freitag... also die 11 Stunden wurden eingehalten. Das heißt die Freizeit zählt nicht zur Anwesenheitszeit dazu und die Pause zählt dazu.

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rtjum

31.10.2018 um 15:08 Uhr

gibt es einen Tarifvertrag für euch oder eine Betriebsvereinbarung dazu?

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FlorianE

03.11.2018 um 11:45 Uhr

Wir haben kein Tarifvertrag oder Vereinbarung.

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