Erstellt am 28.05.2006 um 17:41 Uhr von w-j-l
" ..... in der Geschäftsleitung einen Posten bekleidet ...."
Diese Information ist nicht hinreichend um Deine Frage zu beantworten. Das kann auch eine Assistentin sein, oder eine Sekretärin.
Wenn es sich um einen "Leitenden Angestellten" handelt, dann: Nein. Sonst: Ja.
Erstellt am 28.05.2006 um 18:14 Uhr von Sonja
Hallo Andre!
schau Dir doch mal den § 5 Betriebsverfassungsgesetz an #kannst Du hier anklicken#, da ist genau beschrieben, wer " Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber" ist. Ein Abteilungsleiter kann nur Arbeitgeber sein, wenn er leitender Angestellter nach diesem § 5 ist. Arbeitgeberinteressen kann er aber trotzdem verfolgen. Sollte er nicht ein echter Leitender sein, und sich aufstellen lassen, könnt ihr im "Wahlkampf" immer noch ja sagen, dass so einer nicht in den Betriebsrat gehört. Vertraue auf die Wähler.