Hallo, ich bin BR-Vorsitzender ich hätte da eine frage, eine Teilzeit Mitarbeiter wurde von der Geschäftsleitung freigestellt ohne den BR zu informieren. Ich habe dem Mitarbeiter geraten sofort schriftlich seine Arbeitskraft weiter anzubieten. Nach meinen nachforschungen ist eine einseitige Freistellung ohne kündigung nicht möglich. Wir haben von der Geschäftsleitung schriftlich gefordert die Freistellung sofort rückgängig zumachen. Im Betrv. gesetz haben wir nur den §100 gefunden der zu der Angelegenheit passt. Weiss Jemand wie mann da am besten vorgeht. Der Arbeitgeber hat die Freistellung nicht zurück genommen!!!