Erstellt am 29.04.2005 um 10:07 Uhr von Frank B.
Nur zu! Was hat das mit gewerblich MA oder Angestellter zu tun, du bist in deiner Funktion als BR- Vorsitzender dabei! Ich würde mir das an deiner Stelle nicht entgehenlassen. Im BetrVG heisst es ja, Vereinbarkeit von Familie und Beruf also nur zu!