Nur nach starkem Drängen einiger Mitarbeiter hat unser Betriebsrat (Betrieb mit 120 Mitarbeitern) am heutigen Tage (16.05.) endlich einen Wahlvorstand benannt, dem ich ebenfalls angehöre.
Wie sollte man sich als benannter Wahlvorstand nun verhalten, da eine ordnungsgemäße Wahl unter Einhaltung der Fristen ja nicht mehr möglich ist.
Ist ein Betriebsrat gültig, der in einem Wahlverfahren gewählt wird, das sich vom heutigen Tage an streng nach den Regeln des BVG richtet, bei dem jedoch wegen der Versäumnisse des alten Betriebsrate die Wahl erst Mitte Juni stattfindet?
Gibt es mögliche Konequenzen für den Wahlvorstand?
Vielen Dank für die Hilfe.