Ab dem Tag, wo das Wahlausschreiben ausgehängt wird, beginnt eine 2 wöchige Einspruchsfrist zu den Wählerlisten. Gleichzeitig beginnt laut § 6(1)WO die zweiwöchige Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen. Ist das Korrekt ??
Wenn ja, ist das bindend oder kann man diese Frist verlängern ( Bsp.: 3-4 Wochen Frist zum Einreichen der Wahlvorschläge ). Betriebsgröße 50 - 100 Personen. Wir machen nicht das vereinfachte Wahlverfahren.
Gruß Rasky