Betriebsratswahl- Unregelmäßigkeiten. Was tun?
Bei unserer Wahl zum Betriebsrat hat ein Kollege gewählt, der nicht auf der Wählerliste gestanden hat. Er wurde erst dann nachträglich vom Wahlvorstand auf die Liste gesetzt. Bei diesem Kollegen handelt es sich um einen feierabend-Hausmeister, der hauptberuflich in einem anderen Betrieb angestellt ist und bei uns auch eine Entlohnung erhält. Dieser Kollege war nicht im Urlaub, die Wählerlist hing aus, er hat keinen Einspruch eingelegt, dass er nicht aufgeführt worden ist. Der Verdacht besteht, dass die Liste absichtlich klein gehalten wurde, damit die Belegschaft unter 51 Mitarbeitern bleibt.
Community-Antworten (3)
15.05.2006 um 10:20 Uhr
Hallo Trainer, wenn der Wahlvorstand erst nach Aushang der Wählerliste von dem Arbeitsverhältnis des Hausmeisters erfahren hat, muß er ihn auf die Wählerliste setzen, dieses kann bis zur Eröffnung des Wahllokals sein. Die Größe des BR wird nicht von der Wählerliste bestimmt, sondern von der Anzahl aller Arbeitnehmer im Betrieb, ob wahlberechtigt oder nicht.
15.05.2006 um 10:21 Uhr
Das kann unter Umständen zur Anfechtung der Wahl führen, wenn AN wählen, die nicht auf der Liste stehen.
15.05.2006 um 10:33 Uhr
Hallo pit47, Änderungen und Ergänzungen der Wählerliste sind nur bis zum Tag vor der Stimmabgabe zulässig!
@ Trainer Nur um etwaigen Missverständnissen Deinerseits vorzubeugen! Die Zahl der regelmässig beschäftigten AN muss nicht mit der AN-Zahl auf der Wählerliste übereinstimmen; was auch aufgrund von Ab- und Zugängen bis zum Tag der Stimmabgabe der Normalität entsprechen dürfte.
Und nur die Anzahl der regelmässig Beschäftigten ist für die Bestimmung der BR-Grösse entscheidend!
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