Erstellt am 15.05.2006 um 08:20 Uhr von pit47
Hallo Trainer,
wenn der Wahlvorstand erst nach Aushang der Wählerliste von dem Arbeitsverhältnis des Hausmeisters erfahren hat, muß er ihn auf die Wählerliste setzen, dieses kann bis zur Eröffnung des Wahllokals sein.
Die Größe des BR wird nicht von der Wählerliste bestimmt, sondern von der Anzahl aller Arbeitnehmer im Betrieb, ob wahlberechtigt oder nicht.
Erstellt am 15.05.2006 um 08:21 Uhr von Frank B.
Das kann unter Umständen zur Anfechtung der Wahl führen, wenn AN wählen, die nicht auf der Liste stehen.
Erstellt am 15.05.2006 um 08:33 Uhr von Fayence
Hallo pit47,
Änderungen und Ergänzungen der Wählerliste sind nur bis zum Tag vor der Stimmabgabe zulässig!
@ Trainer
Nur um etwaigen Missverständnissen Deinerseits vorzubeugen! Die Zahl der regelmässig beschäftigten AN muss nicht mit der AN-Zahl auf der Wählerliste übereinstimmen; was auch aufgrund von Ab- und Zugängen bis zum Tag der Stimmabgabe der Normalität entsprechen dürfte.
Und nur die Anzahl der regelmässig Beschäftigten ist für die Bestimmung der BR-Grösse entscheidend!