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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Wahl steht an - und keiner will. Was tun?

U
Ulrike
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Wir, ein mittelständischer Betrieb mit knappen 100 AN, sind gesetzlich angehalten, im Frühjahr erneut BR Wahlen durchzuführen. Der bestehende BR, dem ich auch angehöre, arbeitet sich bereits in die Formalitäten (Wahlvorstand etc.) ein. Wir sind gewerkschaftlich nicht organisiert, im Gegenteil, die Belegschaft vertritt im allgemeinen die Auffassung, dass jeder für SEIN Schicksal verantwortlich ist, entsprechend ist auch das Interesse an dem BR Engagement. Ich spiele derzeit folgende Szenarien durch, komme aber auf keine Antwort und erbitte mir Ihre Hilfe!

Szenario 1: Niemand läßt sich aufstellen, es herrscht keinerlei Interesse an der Wahl. MÜSSEN wir denn wirklich wieder einen BR wählen? Den erstmaligen BR zu iniitieren geht über eine Betriebsversammlung, aber wie stelle ich den Willen der Belegschaft bei Auflösung durch Desinteresse dar?

Szenario 2: Wir müßten min. 5 BR Mitglieder wählen, was ist wenn sich zB nur 2 aufstellen lassen? Wahl durchführen oder nicht? Alle Stimmen auf diese Personen? Wie sollen die denn später BR Beschlüsse machen können?

Allgemeine Frage: Gibt es irgendwo eine Mindestanzahl von Stimmen, die bei einer BR Wahl abgegeben werden müssen um die Wahl als gültig zu erklären? im Extremfall wählt sich der einzige Kandidat mit (s)einer Stimme selbst ...

Vielen Dank

4.01203

Community-Antworten (3)

M
merlin

28.12.2005 um 15:21 Uhr

Hallo Ulrike, Wenn sich niemand aufstellen lässt, gibt es noch mal eine Nachfrist (1 oder 2 Wochen, weiss ich auswendig nicht). Haben sich dann immer noch keine Kandidaten gefunden gibt es keine BR Wahl und folglich auch keinen BR. Wird die erforderliche Anzahl der BR Mitglieder nicht erreicht ist die Zahl der BR Mitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen (§ 11 BetrVG ist hier sinngemäß anzuwenden). Gruß Merlin

D
Detlef

28.12.2005 um 15:32 Uhr

Hallo Ulrike,. Ihr solltet schnellstens eine Betriebsversversammlung durchführen und über den Nutzen eines BR, die Nachteile ohne BR bzw. die Vorteile mit BR berichten. Wenn möglich einen Gewerkschaftsvertreter einladen. Viel Erfolg

F
Fayence

28.12.2005 um 16:18 Uhr

Hallo Ulrike, hallo Merlin, die Nachfrist beträgt 1 Woche. Eine Mindestanzahl von Stimmen ist für die Gültigkeit einer Wahl nicht festgelegt. Dieses betrifft nur die erforderlichen Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag.

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