Hallo,

Wir, ein mittelständischer Betrieb mit knappen 100 AN, sind gesetzlich angehalten, im Frühjahr erneut BR Wahlen durchzuführen.
Der bestehende BR, dem ich auch angehöre, arbeitet sich bereits in die Formalitäten (Wahlvorstand etc.) ein. Wir sind gewerkschaftlich nicht organisiert, im Gegenteil, die Belegschaft vertritt im allgemeinen die Auffassung, dass jeder für SEIN Schicksal verantwortlich ist, entsprechend ist auch das Interesse an dem BR Engagement.
Ich spiele derzeit folgende Szenarien durch, komme aber auf keine Antwort und erbitte mir Ihre Hilfe!

Szenario 1:
Niemand läßt sich aufstellen, es herrscht keinerlei Interesse an der Wahl. MÜSSEN wir denn wirklich wieder einen BR wählen? Den erstmaligen BR zu iniitieren geht über eine Betriebsversammlung, aber wie stelle ich den Willen der Belegschaft bei Auflösung durch Desinteresse dar?

Szenario 2:
Wir müßten min. 5 BR Mitglieder wählen, was ist wenn sich zB nur 2 aufstellen lassen? Wahl durchführen oder nicht? Alle Stimmen auf diese Personen? Wie sollen die denn später BR Beschlüsse machen können?

Allgemeine Frage: Gibt es irgendwo eine Mindestanzahl von Stimmen, die bei einer BR Wahl abgegeben werden müssen um die Wahl als gültig zu erklären? im Extremfall wählt sich der einzige Kandidat mit (s)einer Stimme selbst ...

Vielen Dank