Erstellt am 14.05.2006 um 20:01 Uhr von Kölner
@emma
Die Formulierung "ich habe das Angebot erhalten, mich als Betriebsratsmitglied aufstellen zu lassen" ist klasse - wenn auch an der Realität vorbei; zumindest wenn man dem Wortlaut des BetrVG in seinen ersten Paragrafen folgt.
Egal.
Willst Du die BR-Tätigkeit aus einem etwaigen Zeugnis heraushalten?
Ja, dann meinen Herzlichen Glückwunsch, das geht!
Erstellt am 14.05.2006 um 22:53 Uhr von Fayence
Eine einzige Ausnahme gibt es aber!
Falls Du als engagiertes BR-Mitglied über mehrere Jahre hinweg von Deiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt wirst und Deine Arbeitsleistung aufgrund der BR-Tätigkeit nicht mehr beurteilt werden kann, darf ein Hinweis auf letztere im Zeugnis erfolgen!