4 Betriebsratsmitglieder haben bei einem Strafgerichtsprozess, bei dem es um sexuelle Nötigung durch einen Vorgesetzten gegenüber seinen Mitarbeitern geht, falsche Aussagen gemacht, um den Angeklagten, mit dem sie befreundet sind, zu schützen. (Sie hätten nichts gewußt...). Diese Falschaussagen können bewiesen werden. wenn nun die betreffenden Personen der Falschaussage überführt werden, wie wirkt sich das arbeitsrechtlich aus? Können diese aus dem BR ausgeschlossen werden, evtl. sogar gekündigt? Gerade finden Neuwahlen statt, es sieht so aus, als ob 2-3 der ehemaligen BR wiedergewählt werden. Hat da jemand Erfahrung, oder kann etwas dazu sagen?