Erstellt am 08.05.2006 um 15:58 Uhr von Rollie
Wenn das Ersatzmitglied ordentlich geladen wurde, sollte es ausreichen, wenn sich das Ersatzmitglied ordendlich bei seinem Vorgesetzten abmeldet.
Durch die Unterschrift des Ersatzmitgliedes auf der Anwesenheitsliste und einer Notiz im Protokoll sollte die Anwesenheit in Hinblick greifenden Kündigungsschutzes ausreichend dokumentiert sein.
Wir reichen der Personalabteilung immer eine Kopie der Anwesenheitsliste ein. Dadurch gibt es auch keine Rückfragen hinsichtlich Überstunden oder Zuschlägen.
Erstellt am 08.05.2006 um 16:12 Uhr von orbit
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Liebe Grüsse,
orbit