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Persönlichkeitswahl

R
Roger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wählen mit 42 Wahlberechtigten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz in einer Listenwahl (es existieren 2 Listen mit unterschiedlichen Namen) eine Personalvertretung. Ist hier, wie bei der Betriebsratswahl, keine Persönlichkeitswahl vorgeschrieben?

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Community-Antworten (1)

B
BP-PR-Profi

19.04.2006 um 12:56 Uhr

so ist das. sobald mehr als eine Liste beim WV eingereicht wird erfolgt zwingend eine Listen- und eben keine Persönlichkeitswahl. Voraussetzung ist natürlich das die Liste den Anforderungen der WO zum BPersVG entsprechen. Noch Fragen ? mail to: christoph.henning@frameworks-bremen.de

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