Persönlichkeitswahl
In unserem Betrieb wurde die BR-Wahl als Persönlichkeitswahl durchgeführt. Der BRV war auch gleichzeitig Wahlausschuss mit zwei weiteren BRs. Alle Kandidaten wurden nicht alphabetisch aufgeführt, sondern als erster hat sich natürlich der BRV selbst, dann Stellvertreter und weitere 8 bestehende BRs auf die Kandidatenliste gesetzt.
Die neuen Kandidaten wurden dann nach Eingang der Vorschlagsliste drangehängt.
Im nachhinein wurde es von verschiedenen Mitarbeitern bemerkt, dass dies evtl. nicht korrekt war.
War die Wahl nun so auch möglich oder hätte man Einspruch erheben können?
Community-Antworten (7)
03.04.2010 um 23:37 Uhr
Hallo, bei einer Persönlichkeitswahl ist es egal wo man steht. Es zählt zum Schluss nur wer die meisten Stimmen bekommen hat. Egal ob er oben oder unten in der Liste steht.
03.04.2010 um 23:44 Uhr
Karamia, wie viele wahlberechtigte Mitarbeiter habt Ihr? Oder vielleicht einfacher gefragt, welches Wahlverfahren wurde durchgeführt, das vereinfachte, oder das normale?
04.04.2010 um 00:04 Uhr
@nicoline, egal wieviel Mitarbeiter. Wenn keine zweite Liste auftaucht sind Persönlichkeitswahlen.
04.04.2010 um 00:21 Uhr
mainpower, egal wieviel Mitarbeiter. Wenn keine zweite Liste auftaucht sind Persönlichkeitswahlen. ach, was Du nicht sagst. Dennoch ist es so, dass es im vereinfachten Wahlverfahren immer zu einer Persönlichkeitswahl kommt, im normalen Wahlverfahren hingegen nicht. Im vereinfachten Wahlverfahren sind die Kandidaten auf der Liste nach dem Alphabet zu ordnen im normalen Wahlverfahren bleiben sie in der Reihenfolge stehen, wie eingereicht, auch bei einer Persönlichkeitswahl. Insofern ist es nicht egal!
04.04.2010 um 02:11 Uhr
@nicoline, egal wieviel Mitarbeiter. Wenn keine zweite Liste auftaucht sind Persönlichkeitswahlen. Antwort 3 Erstellt am 03.04.2010 um 22:04 Uhr von mainpower
mainpower, egal wieviel Mitarbeiter. Wenn keine zweite Liste auftaucht sind Persönlichkeitswahlen. ach, was Du nicht sagst. Dennoch ist es so, dass es im vereinfachten Wahlverfahren immer zu einer Persönlichkeitswahl kommt, im normalen Wahlverfahren hingegen nicht. Im vereinfachten Wahlverfahren sind die Kandidaten auf der Liste nach dem Alphabet zu ordnen im normalen Wahlverfahren bleiben sie in der Reihenfolge stehen, wie eingereicht, auch bei einer Persönlichkeitswahl. Insofern ist es nicht egal! Antwort 4 Erstellt am 03.04.2010 um 22:21 Uhr von nicoline
Merkst du es noch? Deine Selbstwahrnehmung ist mittlerweile völlig könträr zur Fremdwahrnehmung. Dein penetrantes belehren,kaum noch zu ertragen. "Der Igel sieht sich selbst im Spiegel lockig" Vielleicht solltest du darüber einmal nachdenken,bevor jeder nur noch Stacheln sieht.
04.04.2010 um 11:49 Uhr
was soll das denn jetzt, die Antwort von Nicoline war doch richtig! SO ist es nun einmal vorgeschrieben.
04.04.2010 um 12:53 Uhr
hundkatzemaus Merkst du es noch? Wenn Du mir mitgeteilt hättest was, könnte ich darüber nachdenken, wenn ich denn wollen würde, aber, über Äußerungen die Du machst, würde ich nicht nachdenken wollen.
Vielleicht solltest du darüber einmal nachdenken, bevor jeder nur noch Stacheln sieht. Ich nehme auch in meinem Spiegelbild die Stacheln wahr, insofern ist meine Selbstwahrnehmung weniger gestört als Deine Fremdwahrnehmung.
Dein penetrantes belehren,kaum noch zu ertragen. Niemand zwingt Dich, meine Antworten zu lesen. Vorschlag: mach es besser!
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