In unserem Betrieb wurde die BR-Wahl als Persönlichkeitswahl durchgeführt. Der BRV war auch gleichzeitig Wahlausschuss mit zwei weiteren BR`s. Alle Kandidaten wurden nicht alphabetisch aufgeführt, sondern als erster hat sich natürlich der BRV selbst, dann Stellvertreter und weitere 8 bestehende BR`s auf die Kandidatenliste gesetzt.
Die neuen Kandidaten wurden dann nach Eingang der Vorschlagsliste drangehängt.
Im nachhinein wurde es von verschiedenen Mitarbeitern bemerkt, dass dies evtl. nicht korrekt war.
War die Wahl nun so auch möglich oder hätte man Einspruch erheben können?