Erstellt am 01.04.2014 um 10:33 Uhr von Oblatixx
Er kann eine Liste eröffnen und Werbung machen, dass sich alle Interessenten bei ihnen mit eintragen. Haben z. B. wir gemacht, hat auch geklappt. Aber eine Listenwahl verhindern kann er nicht.
Erstellt am 07.04.2014 um 12:43 Uhr von Petrus
Der BR nicht. Der Wahlvorstand vielleicht: Guckst Du §14a (5) BetrVG