Erstellt am 31.03.2006 um 07:59 Uhr von Olaf0412
Nach Ablauf der Frist zu Einreichung von Vorschlagslisten dürfen diese nicht mehr verändert werden, aber der 'Ex-Kandidat' hat die Möglichkeit, im Falle einer Wahl in den BR die Wahl nicht anzunehmen.
Erstellt am 31.03.2006 um 08:28 Uhr von Zwoellef
Damit ist aber Schmu Tor und Tür geöffnet. Ich lasse einen Pseudo-Kandidaten auf einer anderen Liste kandidieren und nachdem diese angenommen wurde und die frist abgelaufen ist zieht dieser die Kanditatur zurück, schon ist die Liste ungültig. Ist das so gewollt?
Erstellt am 31.03.2006 um 08:35 Uhr von Suse
Im Falle der Nichtannahme der Wahl wäre alles in Ordnung die Listen gültig und eigentlich auch kein Lug und Trug dabei.
Mal abgesehen davon, dass sich die Wähler so ihre Gedanken machen werden, aber damit muss sich der Umfallkandidat beschäftigen.
Der Wahlvorstand bleibt so auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Erstellt am 31.03.2006 um 08:39 Uhr von Zwoellef
Ja Suse, das ist klar, wenn der kandidat NACH der Wahl diese nicht annimmt, aber wenn er VOR der Wahl, nach Abgabetermin zurückzieht, was dann??
Erstellt am 31.03.2006 um 08:49 Uhr von Mona-Lisa
hallo Zwoellef,
wie will er denn zurückziehen? Die Vorschlagsliste wurde abgegeben, und ist beim Wahlvorstand in Verwahrung. Und der darf sie gar nicht mehr herausgeben. Er käme nicht mehr an die Liste heran, abgegeben ist abgegeben!
Mona-Lisa
Erstellt am 31.03.2006 um 10:27 Uhr von Ramses II
Dieser Umfallkandidat muss lediglich fristlos kündigen, dann muss ihn der WV von Amts wegen von dem Wahlvorschlag streichen.
Erstellt am 31.03.2006 um 12:34 Uhr von Suse
Gerade das werden ja die wenigsten wollen, ansonsten schließe ich mich Mona-Lisa voll und ganz an.