Erstellt am 27.03.2006 um 18:25 Uhr von Mona-Lisa
hallo ramklov,
der Arbeitgeber hat alle Kosten für die Betriebsversammlung zu tragen!
Nachzulesen im § 42 Abs. 52 BetrVG
Ich kann dir nur sagen, wie wir es machen. Der Betriebsrat hat bei der Betriebsversammlung das Hausrecht.
Deshalb organisieren wir immer den Raum samt der Bestuhlung, Mikrofon, Lautsprecheranlage usw. (Wir halten die Versammlung ausserhalb des Werkes ab). Die Rechnung bekommt die Geschäftsleitung.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 28.03.2006 um 10:41 Uhr von einfachIch
@Mona-Lisa is ´ne feine Dame ....
mir sai da fai imma inna Lewenbräukella ganga, ham guot auftischa losse und dann hamma da Rechnung de Olde gegäbe ....
Hallo @Mona-Lisa, du beantwortest die Frage in dem du sie nicht beantwortest !
@ramklov fragt "hat der AG ..... " ! Nein er kann auch eine für ihn kostengünstigere Alternative evtl. im einene Haus anbieten. Also ein Kompromis finden, oder es wird ein langer Weg.
Erstellt am 28.03.2006 um 11:50 Uhr von Mona-Lisa
@einfachIch,
ich kann dich beruhigen, im "Lewenbräukella" sind wir ganz bestimmt nicht!
Aber der Spruch ist gut.
ramklov, tschuldigung, einfachIch hat mit seinem Hinweis recht! Ich ging davon aus, dass die Betriebsversammlung aus Platzgründen im eigenen Haus nicht möglich ist.
Und grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen.
Mona-Lisa
Erstellt am 29.03.2006 um 04:50 Uhr von ramklov
wir werden einen Raum innerhalb des Firmengeländes nehmen
bestuhlung liefert ein Getränke Großhandel auch Colas Fanta Sprite
Belegte Brötchen unser Kantinenfritze. Die Rechnungen gehen an
die Geschäftsleitung wir werden sehen was dann passiert
vielen dank
ramklov