Erstellt am 29.10.2010 um 17:07 Uhr von Kölner
@Vincent
Wenn der AG die Zahlen nicht nennen will, dann bekommt man sie im Zweifel über den ebundesanzeiger...
Zu Deiner Frage:
Muss er nicht!
Erstellt am 29.10.2010 um 18:54 Uhr von sueton
@Kölner
So scheint mir das nicht richtig - jedenfalls nicht,wenn ich § 43 Abs.2 BetrVG lese !!!
Grüsse,sueton
Erstellt am 29.10.2010 um 19:25 Uhr von Kölner
@sueton
Ich bezog mich auf die Frage nach der Bilanz und GuV - da bleibe ich bei meiner Meinung: Muss er nicht!
Erstellt am 29.10.2010 um 20:06 Uhr von sueton
@Kölner Hallo !
Ohne WA,o.k. hast recht.
Grüsse,sueton
Erstellt am 29.10.2010 um 20:45 Uhr von Kölner
@sueton
Auch mit einem WA hätte ich Recht! ;-)