1. Betriebsversammlung - GF veröffentlicht BR-Kosten
Haben unsere 1. Betriebsversammlung hinter uns. Die GF hat in der Versammlung Ihren Wirtschaftsbericht vorgelesen , unter anderem hat sie mit genauen Zahlen Berichtet wieviel der BR dem Betrieb gekostet hat. Soweit ich weiß darf sie das nicht. Unter welchen Paragraphen kann ich es lesen? finde es leider nicht selbst. lg Cinderella
Community-Antworten (2)
27.02.2009 um 23:05 Uhr
@Cinderella
Du findest es im Fitting - § 23 Rn 66 (Grobe Pflichtverletzungen können sein ....)
28.02.2009 um 02:26 Uhr
@Cinderella, die Bekanntgabe der Kosten des Betriebsrats kann betriebsverfassungswidrig sein und einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber begründen. Das BetrVG enthält keine ausdrückliche Bestimmung, die es dem Arbeitgeber erlaubt oder untersagt, die durch die Amtsausübung des Betriebsrats entstandenen Kosten bekannt zu geben. Es kann sich aber, bei der Bekanntgabe der Kosten, um eine unzulässige Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG handeln. Aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben zu sichern, leitet das Bundesarbeitsgericht einen selbstständig einklagbaren Unterlassungsanspruch ab (BAG Beschluss vom 12.11.1997 - 7 ABR 14/97 )
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