Erstellt am 03.03.2006 um 12:40 Uhr von geheimnistraeger
Hallo,
in einen Manteltarifvertrag werden in der Regel Verinabrungen festgehalten die nicht ständig geändert werden.
Hierzu zählen zum Beispiel Richtlinien von Eingruppierungen, Arbeitszeit und sonstige feste Bestandteile. In einem Gehaltstarifvertrag werden dann die Vergütungen geregelt.
Somit sollte eigentlich ein Manteltarifvertrag länger und ein Gehaltstarifvertrag kürzere Laufzeiten haben.