Im Arbeitsvertrag steht unter Punkt 6 Soweit in diesem Vetrag keine anderen Regelungen vereinbart sind, gelten die jeweils aktuellen Mantel u Gehaltstarifverträge des Einzelhandels.
Nun zu meiner Frage : Ist der Ganze Manteltarifvertrag nur noch individuell zu sehn mit dem AN und es gibt kein kollegtivrecht ?
Bin gespannt auf die Antworten.
Big
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