Erstellt am 02.03.2006 um 04:14 Uhr von Abakus
Von Persönlichkeitswahl ist nicht auszugehen. Sobald mehr als eine Liste eingereicht wird, gibt es automatisch Listenwahl.
Der Wahlvorstand als solcher erstellt keine Listen, sondern nimmt sie nur entgegen und überprüft ihre Gültigkeit. Das schließt nicht aus, daß einzelne oder alle Mitglieder des Wahlvorstandes Listen erstellen.
Erstellt am 02.03.2006 um 09:44 Uhr von Knut
Hallo Olle,
das hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab. Für Kleinbetriebe gilt das vereinfachte Wahlverfahren.
Schau mal in das BetrVG §14 und §14a.
Wieviele Arbeitnehmer hat euer Betrieb?
Wahlvorschläge werden von den Arbeitnehmern gemacht. (oder auch von im Betrieb vertretenen Gewerkschaften)
Gruß
Knut
Erstellt am 02.03.2006 um 23:02 Uhr von olle
Wir sind über 140 MA. ... Weiß jetzt aber bescheid. Danke für eure Hilfe