W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personen-oder Listenwahl - wer darf eine Wahlvorschlagsliste erstellen?

O
olle
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb finden das erste mal BR-Wahlen statt. Ist dann von einer Personenwahl auszugehen oder kann das auch eine Listenwahl sein? Ist jeder berechtigt bei einer Listenwahl eine Liste zu erstellen oder nur der Wahlvorstand? brauch dringend eine Antwort! vielen Dank im Vorraus MfG Olle

2.85003

Community-Antworten (3)

A
Abakus

02.03.2006 um 05:14 Uhr

Von Persönlichkeitswahl ist nicht auszugehen. Sobald mehr als eine Liste eingereicht wird, gibt es automatisch Listenwahl.

Der Wahlvorstand als solcher erstellt keine Listen, sondern nimmt sie nur entgegen und überprüft ihre Gültigkeit. Das schließt nicht aus, daß einzelne oder alle Mitglieder des Wahlvorstandes Listen erstellen.

K
Knut

02.03.2006 um 10:44 Uhr

Hallo Olle, das hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab. Für Kleinbetriebe gilt das vereinfachte Wahlverfahren. Schau mal in das BetrVG §14 und §14a. Wieviele Arbeitnehmer hat euer Betrieb?

Wahlvorschläge werden von den Arbeitnehmern gemacht. (oder auch von im Betrieb vertretenen Gewerkschaften)

Gruß Knut

O
olle

03.03.2006 um 00:02 Uhr

Wir sind über 140 MA. ... Weiß jetzt aber bescheid. Danke für eure Hilfe

Ihre Antwort