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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschwerde wegen zusätzlicher Arbeitsaufgaben - Was kann der BR tun?

B
BR
Jan 2018 bearbeitet

Wir bekommen demnächst eine Beschwerde wegen zusätzlicher Arbeitsaufgaben in einer Abteilung. Die Mitarbeiter klagen über Arbeitsüberlastung, anfallende Aufgaben können nicht mehr erledigt werden. Welches Gesetz greift? Was kann der BR tun?

3.13506

Community-Antworten (6)

K
Kölner

23.02.2006 um 15:52 Uhr

Ich bin mir nicht so sicher, ob der BR der richtige und vor allem erste Ansprechpartner in dieser Sache ist... War der AN schon beim AG?

V
viktor

23.02.2006 um 17:06 Uhr

Man kann den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass notwendige Arbeiten wegen der Überlastsituation nicht mehr erledigt werden können. Die Kollegen muss man darin unterstützen, die Mehrarbeit auch liegen zu lassen und sich nicht dem Sog der immer mehr ansteigenden Arbeit hinzugeben. Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber.

In dieser Frage kann der BR den Kollegen den Rücken stärken (und keiner Mehrarbeit zustimmen) - ein Rückgrad brauchen die Kollegen schon selber.

F
Fayence

23.02.2006 um 20:35 Uhr

Hallo Kölner, ich bin mir in diesem Fall allerdings sicher, dass der Betriebsrat in diesem Fall der erste Ansprechpartner ist. Ich gehe davon aus, dass hinter "BR" auch der Betriebsrat steckt.

"BR" hat doch geschrieben, dass eine MA-Beschwerde eingereicht werden wird. Gemäß §85 BetrVG hat der Betriebsrat die Beschwerde zu prüfen und falls er diese für berechtigt erachtet, beim AG auf Abhilfe hinzuwirken.
Dieses Gespräch sollte dann im Sinne des §74 BetrVG geführt werden. Welche (Mitbestimmungs)rechte sich daraus ergeben, hängt von dem Ergebnis des Gesprächs ab. Hier ist eine gute Vorbereitung des Betriebsrates erforderlich, da er möglichst mit eigenen Vorschlägen zwecks Abhilfe aufwarten können sollte.

K
Kölner

23.02.2006 um 20:56 Uhr

Okay, das erscheint mir logisch. Dennoch würde ich den AN immer auffordern zunächst dem AG die Überlastung anzuzeigen und - je nach Art und Konsequenz der Überforderung - dann sogar eine Überlastungsanzeige anraten! Hier bin ich mir nicht sicher, ob der BR eine solche Überlastungsanzeige stellvertretend machen könnte (?).

Lass uns noch einmal den Verfasser des threads fragen: Was für ein Bereich/Art von Betrieb seid Ihr denn?

B
BR

24.02.2006 um 16:05 Uhr

Herzlichen Dank für die raschen Antworten. Es ist der AG der die Aufgaben neu definiert hat und auf Beschwerden der AN überhaupt nicht eingeht. Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verband.

K
Kölner

24.02.2006 um 16:09 Uhr

Eine Überlastungsanzeige fällt etwas "einfacher", wenn Schutzbefohlene dranhängen. Andererseits kann es zu noch größeren Problemen kommen; vor allem hinsichtlich Haftungsfragen!

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