Erstellt am 23.02.2006 um 14:52 Uhr von Kölner
Ich bin mir nicht so sicher, ob der BR der richtige und vor allem erste Ansprechpartner in dieser Sache ist...
War der AN schon beim AG?
Erstellt am 23.02.2006 um 16:06 Uhr von viktor
Man kann den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass notwendige Arbeiten wegen der Überlastsituation nicht mehr erledigt werden können. Die Kollegen muss man darin unterstützen, die Mehrarbeit auch liegen zu lassen und sich nicht dem Sog der immer mehr ansteigenden Arbeit hinzugeben. Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber.
In dieser Frage kann der BR den Kollegen den Rücken stärken (und keiner Mehrarbeit zustimmen) - ein Rückgrad brauchen die Kollegen schon selber.
Erstellt am 23.02.2006 um 19:35 Uhr von Fayence
Hallo Kölner,
ich bin mir in diesem Fall allerdings sicher, dass der Betriebsrat in diesem Fall der erste Ansprechpartner ist. Ich gehe davon aus, dass hinter "BR" auch der Betriebsrat steckt.
"BR" hat doch geschrieben, dass eine MA-Beschwerde eingereicht werden wird. Gemäß §85 BetrVG hat der Betriebsrat die Beschwerde zu prüfen und falls er diese für berechtigt erachtet, beim AG auf Abhilfe hinzuwirken.
Dieses Gespräch sollte dann im Sinne des §74 BetrVG geführt werden. Welche (Mitbestimmungs)rechte sich daraus ergeben, hängt von dem Ergebnis des Gesprächs ab.
Hier ist eine gute Vorbereitung des Betriebsrates erforderlich, da er möglichst mit eigenen Vorschlägen zwecks Abhilfe aufwarten können sollte.
Erstellt am 23.02.2006 um 19:56 Uhr von Kölner
Okay, das erscheint mir logisch.
Dennoch würde ich den AN immer auffordern zunächst dem AG die Überlastung anzuzeigen und - je nach Art und Konsequenz der Überforderung - dann sogar eine Überlastungsanzeige anraten! Hier bin ich mir nicht sicher, ob der BR eine solche Überlastungsanzeige stellvertretend machen könnte (?).
Lass uns noch einmal den Verfasser des threads fragen:
Was für ein Bereich/Art von Betrieb seid Ihr denn?
Erstellt am 24.02.2006 um 15:05 Uhr von BR
Herzlichen Dank für die raschen Antworten.
Es ist der AG der die Aufgaben neu definiert hat und auf Beschwerden der AN überhaupt nicht eingeht.
Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verband.
Erstellt am 24.02.2006 um 15:09 Uhr von Kölner
Eine Überlastungsanzeige fällt etwas "einfacher", wenn Schutzbefohlene dranhängen. Andererseits kann es zu noch größeren Problemen kommen; vor allem hinsichtlich Haftungsfragen!