Wo steht die Empfehlung, dass der Wahlvorstand die Briefwähler als solche kennzeichnen muss und dass es empfehlenswert sei, die Adresse festzuhalten, an welche die Briefwahlunterlagen gesandt wurden? (macht Sinn, z.B. wenn nicht an Heimatadresse, sondern beispielsweise an die Kuradresse o.ä.)