Erstellt am 28.01.2006 um 00:06 Uhr von otto
Guten Abend Susi,
eine Gewerkschaft ist in einem Betrieb vertreten, wenn wenigstens ein/e Mitarbeiter/in im Betrieb Mitglied dieser Gewerkschaft ist. Deshalb können durchaus mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb vertreten sein - und alle haben das Recht, unter den im BetrVG bzw. der Wahlordnung genannten Voraussetzungen einen eigenen Wahlvorschlag einzubringen.
Allerdings: Wenn die im Wahlausschreiben genau bestimmte zweiwöchige Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen verstrichen ist, ist es vorbei. Die Frist ist eine sog. Ausschlußfrist - Entschuldigung, aber das ist der juristische Fachausdruck. Nach Ablauf der Frist kann kein wirksamer Wahlvorschlag eingereicht werden.
Eine gesetzliche Pflicht, im Betrieb vertretene Gewerkschaften vom Wahlausschreiben zu informieren, besteht nicht. Dafür hat die Gewerkschaft ihre Mitglieder.
Ich hoffe, daß diese Information zur Beruhigung beiträgt.
Gruß otto
Erstellt am 28.01.2006 um 12:00 Uhr von Susi Sorglos
Hallo Otto,
vielen herzlichen Dank für deine nächtliche Hilfe. Ich hatte vor Montag gar nicht mit einer Antwort gerechnet um so mehr erstaunt/erfreud mich eine mitternächtliche Antwort.
Nochmehr erfreud mich das ich in meinem Pausenbeeitrag genau deine Auffassung vertreten hatte und hier viele Mitarbeiter, da eine Gewerkschaft nun per Anwalt das Datum der Einreichungsfrist nachfragt, meinten, wenn die Gewerkschaft das jetzt macht muss der Wahlvoestand ja Fehler gemacht haben.
Wenn allerdings noch andere Forumsteilnehmer diese Antwort untermauern oder dieser *ich wäre traurig weil ich nicht recht hätte ;-) * wieder sprechen , wäre das gut.
Danke
Erstellt am 28.01.2006 um 23:00 Uhr von ferdi
Hallo Susi,
ich untermaure Ottos Antwort.
Für unseren Betrieb ist die Gewerkschaft X zuständig und auch gut vertreten.
Wir sind 3 Fachbereiche.
Das hätte heißen können 4 Listen.
Die Fachbereiche waren sich einig "Persönlichkeitswahl".
Ich als BR- Kanditatin und Gewerkschaftsfuzzi (Vertrauensfrau) hätte somit die Pflicht gehabt ein 2. Liste für die Gewerkschaft zu erstellen.
Wir haben das vereinfachte Wahlverfahren vorgezogen, Dienstag übernimmt der neue BR sein Amt, 3 in der Gewerkschaft 2 nicht.
Für uns ist nur noch eine Gewerkschaft zuständig. Wenn ich an die Vergangenheit denke!, Gewerkschaften bekämpfen sich um BR- Mandate. Ne danke, ein BR sollte meiner Meinung nach aus Leuten bestehen denen die Belegschaft den nötigen Biss zutraut. Was nützen BR-Mitglieder die trotz Gewerkschaft AG-freundlich sind.
Haben die 3 Dir bekannten Gewerkschafter sich denn zur Wahl aufstellen lassen?
Wenn ja dann Pech gehabt. Sie hätten dann rechtzeitig eine Liste aufstellen müssen.
Noch mal, was Otto sagt ist richtig.
ferdi
Erstellt am 29.01.2006 um 10:38 Uhr von Susi Sorglos
Hallo Ferdi,
D A N K E für die positive Antwort die mir den sonnigen Sonntagmorgen nun auch noch versüßt ....
Nun, ich mag ja keine Pauschalverteuflungen, deshalb bin ich ja grundsätzlich nicht generell gegen Gewerkschaften, obwohl mir nur Vorfälle im 1-stelligen Prozentbereich in Erinnerung sind, wo ich positiven Erinnerungen an die Gewerkschaft habe. Aber auch bei dem "Haufen" gibt es sicher Solche und Solche *lol*.
Deine Einstellung was den BR betrifft teile ich, sage immer es sollten gute MITARBEITER für das Gute der Mitarbeiter tätig sein.
Aber eine Frage zu deinem Beitrag hab ich noch, du schreibst "Haben die 3 Dir bekannten Gewerkschafter sich denn zur Wahl aufstellen lassen? "
Wie sollte das den geschehen ? Also allgemein bekannt war das die Gewerkschaft Y die BR-Wahl gerichtlich durchgesetzt hat (also es ist die Erste, deshalb auch ausserhalb dem gesetzl. Zeitfenster). Dann nahm alles seinen, zwar hüglichen Lauf ( < das Gericht hatte 3 AN als Wahlvorstand berufen, was Y nicht gefiel). Jetzt nach Ablauf der Abgabefrist erklärt ein Anwalt von Y das Diese sehr wohl eine Liste einreichen möchte. Was noch "lustig" an der Sache ist, es war auch bereits ein Funktionär von Y im Betrieb und hat den Wahlaushang "begutachtet". Offensichtlich hat man dabei festgestellt das man die Frist verschlafen hat.
Und wie immer wenn Anwaltspost kommt, schlackert der Normalbürger nun mit den Knien, denn was der Anwälte Brot ist oft der einfachen Menschen Last.
Na, ich vermute mal wenn Y nun weiß das die Wahl ohne ihrer Liste stattfindet, tritt ein was die Kollegen befürchten, es wird hier wieder ein Gericht bemüht.
Das dieses Verhalten von Y die allgemeine öffentliche Haltung zu Gewerkschaften negativ beeinflußt, ist dann wohl egal. Wie schreibst du "alter" Gewerkschaftsfuzzi *lach* recht treffend "Gewerkschaften bekämpfen sich um BR- Mandate", traurig .....
Danke
Erstellt am 29.01.2006 um 18:47 Uhr von ferdi
hallo Susi,
Deinen Satz: "Ich allein kenne 3 Mitarbeiter die jeweils einer anderen Gewerkschaft angehören."
Habe ich so verstanden das in Eurem Betrieb 3 Gewerkschaften vertreten sind und Deines Wissens nach hat jede GW. ein Mitglied.
Klar das jede GW. ihre Mitglieder im BR haben will.
Dann hättet Ihr allso 4 Listen haben müssen Gewerkschaft Y, X, Z und eine für nicht Organisierte.
Fristen sind dazu da das man sie einhält, wie Otto schon sagt, wenn die Frist verstrichen ist, ist es vorbei.
Die Gewerkschaft Y hat die Wahl eingeleitet. Das Gericht hat den Wahlvorstand bestimmt. Ist einer von ihnen in GW. Y? Hat sich ein Mitglied der GW. Y zur Wahl aufstellen lassen?
Wenn nicht war es schlecht Gewerkschaftsarbeit was Y sich geleistet hat.
Der erste und wichtigste Schritt ist getan. Lasst Euch jetzt bloß nicht ins Bockshorn jagen.
ferdi