Hallo Alle miteinander!
In unserer Firma wird zur Zeit zum ersten Mal eine Betriebsratswahl durchgeführt. Der Wahlvorstand hatte einen Wahlerlass zum Aushang gebracht und mit einer 2-wöchigen Frist um Einreichung von Vorschlagslisten gebeten.
Auf dem Erlass stand auch, dass "eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft ...." halt das, was das Gesetzt da wohl vorschreibt.

Nun jetzt nach dieser Frist, bei der keine Liste einer Gewerkschaft eingereicht wurde, kommt von einer Gewerkschaft beim Wahlvorstand die Anfrage zur Eingangsfrist der Wahlvorschlagslisten. Offensichtlich hat die Gewerkschaft hier den Aushang oder Abgabetermin verschlafen.
Nun sind einige Kollegen sehr unsicher ob die ganze Wahl überhaupt Bestand haben kann und ob der Wahlvorstand nicht evtl. verpflichtet gewesen wäre die Gewerkschaft , über den Aushang hinaus, über die Fristen zu informieren.
Allerdings stellt sich mir auch die Frage was ist eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, oder welche gilt als vertreten. Ich allein kenne 3 Mitarbeiter die jeweils einer anderen Gewerkschaft angehören.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, damit ich meine Kollegen beruhigen kann und es in der Pause auch wieder mal andere Themen gibt.