Ich habe da mal ne Frage:
Können Gewerkschaft und Arbeitgeber gemeinsam vereinbaren,
einen größeren BR wählen zu lassen als lt. Wählerliste möglich (11 anstatt 9).
Die Beschäftigtenzahl erhöht sich in den nächsten 6 Monaten dauerhaft
nicht erheblich z. B über 401.
Ich spekuliere mal weiter:
Was passiert, wenn der WV das so übernimmt und einen größeren BR wählen läßt?