Hallo zusammen,
lt. §14 Abs.2 S.2 AÜG sind Leiharbeitnehmer an Betriebsversammlungen teilnahmeberechtigt.
Schließt das auch automatisch ein, dass sie Fahrkosten und Zeit erstattet bekommen? Wer zahlt das dann, unsere oder die Zeitarbeitsfirma?
Kann jemand mit Quellenangabe antworten?
Danke
Täve