Hallo!
Ich bin als Leiharbeiter in einen Recyclingunternehmen eingesetzt.Auf Grund meiner langjährigen Zugehörigkeit stehen mir 30 Urlaubstage zu.In der Entleihfirma kann ich von montags bis sonntags eingesetzt werden.Ich habe jetzt Urlaub vom Freitag 14.10. bis Sonntag 30.10.
Meine Frage: Wieviel Urlaubstage dürfen mir abgezogen werden? Laut AV beträgt meine Arbeitszeit 35h pro Woche.Bei mir findet der IGZ-Tarif Anwendung.Meiner Ansicht nach dürften mir nur 11Urlaubstage abgezogen werden und keine 14! AG ist aber der Meinung das auch für die Samstage Urlaubstage geschrieben werden können,was dann aber einer 6Tage-Woche entsprechen würde.
Ist das rechtens?
Zur Info: In der Leiharbeitsfirma existiert kein BR,aber in der Entleihfirma.