Erstellt am 26.01.2017 um 17:41 Uhr von EineEinheit
Hallo Walterv,
der Anspruch auf Vergütung der Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung als Arbeitszeit steht allen Arbeitnehmern zu, die berechtigt an einer Betriebsversammlung teilnehmen. Insbesondere haben auch Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Bezahlung der Zeit ihrer Teilnahme an einer Betriebsversammlung als Arbeitszeit.
Leiharbeitnehmer erhalten ihr Gehalt durch den Verleiher, also muss die Arbeitszeit vom Verleiher bezahlt werden.
Beste Grüße
Erstellt am 27.01.2017 um 01:03 Uhr von Challenger
Good Morning Walter,
nach § 14 Abs.2 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haben Leiharbeiter das Recht,
an Betriebsversammlungen im Entleiherbetrieb teilzunehmen. Ich empfehle daher, die Leiharbeiter ausdrücklich unter Hinweis auf §14 AÜG schriftlich einzuladen.
Erstellt am 27.01.2017 um 07:19 Uhr von ickederdicke
Wenn ich die Überschrift richtig deute, zielt die Frage auf die Reisekosten ab.
Hier sollten für Leiharbeiter die selben Vorgaben wie für die eigenen Mitarbeiter gelten. Stellt der AG z.B. Busse für die Anreise, fahren alle mit. Auch die Leihkräfte.
Erstellt am 28.01.2017 um 01:49 Uhr von Challenger
Nachtrag :
§ 14 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
(1) Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers.
(2) Leiharbeitnehmer sind bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen und bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen im Entleiherbetrieb nicht wählbar.Sie sind berechtigt, die Sprechstunden dieser Arbeitnehmervertretungen aufzusuchen und an den Betriebs- und Jugendversammlungen im Entleiherbetrieb teilzunehmen. Die §§ 81, 82 Abs. 1 und die §§ 84 bis 86 des Betriebsverfassungsgesetzes gelten im Entleiherbetrieb auch in bezug auf die dort tätigen Leiharbeitnehmer.
Hallo Walter,
wie Du siehst, können die Leiharbeiter Euch als BR auch im Rahmen eines Beschwerderechts nach § 84 BetrVG in Anspruch nehmen. Ruft doch mal einfach beim Verleiher an und fragt, auf welcher Rechtsgrundlage er die Zahlung verweigert.
Und dann noch was. Motiviert doch die Leiharbeiter, selbst einen BR zu gründen