Erstellt am 20.01.2006 um 11:16 Uhr von pippa
Bei uns war es so, daß wir schon vorher rumgefragt haben, wer sich denn im Wahlvorstand engagieren möchte, dann haben wir diese Personen in der BR-Sitzung vorgeschlagen und darüber abgestimmt (Beschluss), abgelehnt worden ist da keiner. Euer BR muß spätestens 10 Wochen vor Ablauf der BR-Amtszeit einen Wahlvorstand bestellen, der dann seinerseits auf eine Schulung gehen sollte (was es mit den Wahlmappen auf sich hat, versteh ich daher nicht). Wie Euer BR eine Listenwahl verhindern will, ist mir nicht klar
SG, Pippa
Erstellt am 20.01.2006 um 11:42 Uhr von NoLi
Der Wahlvorstand kann nur durch einen Beschluss des BR-Gremiums bestellt werden.
Keiner, weder BR noch Wahlvorst., kann eine Listenwahl verhindern, wenn Vorschlagslisten Frist- und Formgerecht eingereicht werden.
Achtet hier genau auf das Wahlausschreiben des Wahlvorst. und informiert Euch genau welche Form eventuelle Listen haben müssen.
Gruss
NoLi
Erstellt am 20.01.2006 um 12:12 Uhr von viktor
zur Ergänzung "Wahlmappe": Die Gewerkschaften und einige Verlage und Institute bieten Wahlhilfemappen an, die neben der Wahlordnung und Erklärungen auch Fristenrechner/Terminkalender sowie alle benötigten Formulare enthalten. Diese Mappen sind sehr hilfreich; das Fehlen dieser Mappen kann und darf natürlich die Wahl nicht verzögern. Die Mappen können von jedermann z.B. beim Bund-Verlag in Frankfurt bezogen werden.