Erstellt am 13.03.2008 um 13:44 Uhr von BRV4U
Als erstes solltest du wissen, dass ihr handlungsfähig seid, wenn mindestens die Hälfte der gewählten BR-Mitglieder, also in eurem Falle 5 BR-Mitglieder, noch vorhanden sind.
Da die Wahlprozedur ziemlich komplex ist rate ich dir umgehend zur Anschaffung entsprechender Broschüren oder Bücher.
Erstellt am 13.03.2008 um 14:34 Uhr von binchen
Hallöchen Kunteper,
nein der Wahlvorstand darf nicht bestimmen wer kandidieren darf und wer nicht. Ihr bestimmt den Wahlvorstand in einer BR-Sitzung, aber an eurer Stelle würde ich mal bei der Gewerkschaft nachfragen die helfen euch bestimmt weiter. Es gibt auch noch die Möglichkeit ein Seminar zu besuchen und dann gibt es so was schönes wie Internet. Viel Spaß
Erstellt am 13.03.2008 um 18:15 Uhr von herkules
Der Wahlvorstand entscheidet, wer wahlberechtigt gem. § 7ff BetrVG ist und wer gem § 8 wählbar ist. Ganz sicher entscheidet er nicht, "wer fähig dazu (zur Kandidatur) ist. Ich hoffe mal, das ist nur unklar ausgedrückt und meint eben die Wählbarkeit i.S.d. BetrBG. Eine Vorabzensur im Wahlvorstand, wer denn des Amtes würdig sein könnte, kann doch nicht gemeint sein, oder. Irgendwie hatte ich das nämlich bei ersten Lesen so verstanden!