Erstellt am 17.01.2006 um 15:16 Uhr von Z.Ickig
Ja, es gibt einen Gesetztestext. Es handelt sich dabei um das Bundesurlaubsgesetz, § 7 Abs. 1.
Aus dem Wortlaut folgt, dass der Arbeitgeber den Urlaub unter Berücksichtung betrieblicher und persönlicher Belange festlegt.
Erstellt am 17.01.2006 um 15:43 Uhr von viktor
Ich denke, der AG kann nicht verlangen, dass man Anfang des Jahres alle Urlaubstage festlegt.
Sinn der Urlaubsplanung im Sinne des BUrlG ist ja, das der AG die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer bei Aufrechterhaltung des Betriebes unter Beachtung der im BUrlG genannten Voraussetzungen planen kann. Er kann den Arbeitnehmer nicht über den Plan zwingen, Urlaub zu nehmen. Insbesondere kann es gerade im Interesse des Arbeitnehmers liegen, einzelne Tage noch zur Disposition für besondere Fälle zu haben. In der Abwägung der betrieblichen Belange und den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers dürfte in solchen Fällen das Interesse der Arbeitnehmer in der Regel höher anzusiedeln sein. Andererseits muß der Arbeitnehmer natürlich damit rechnen, das ein kurzfristig vorgetragener Urlaubswunsch eben aus dringenden betrieblichen Gründen auch einmal nicht genehmigt weren kann.
Auf die Mitbestimmung bei der Erstellung von Urlaubsgrundsätzen sei verwiesen.
Erstellt am 17.01.2006 um 16:12 Uhr von mona
Danke für Deine Antwort, Z.Ickig, aber wir müssen wissen, ob eine P l a n u n g komplett vom AG vorgenommen werden kann. Gibt es vielleicht auch ein Gerichtsurteil, daß der AG die MA nicht einfach zu irgendeinem Termin verdonnern kann
Erstellt am 17.01.2006 um 19:55 Uhr von packer
das! riecht! nach einem dringendenden bedarf einer betriebsvereinbarung!
gruß,
packer
Erstellt am 17.01.2006 um 23:11 Uhr von Ramses II
Der Arbeitgeber kann nicht einseitig individuell Urlaub erteilen.
Ehe man aber voreilig mit dem Gestezbuch winkt sollte man beachten dass laut Bundesurlaubsgesetz der Urlaub ZUSAMMENHÄNGEND zu gewähren ist, mit den aufgesparten Einzeltagen ist dann möglicherweise auch nichts.
Vernunft von allen Seiten ist angesagt.