Urlaubsverfügung seitens der Firma vom Jahresurlaub eines Mitarbeiters
Hallo Ich benötige mal eure Hilfe folgende Situation in unseren Werk. Bei uns wird zurzeit folgendes Modell gehandhabt da wir an der Baubranche hängen und unsere Absatzzahlen der Werksleitung nicht schmecken sind wir aber bestimmt nicht die einzigen. Zum Probelm über wieviel Urlaubstage kann die Firma vom Jahresurlaub eines jeden Verfügen um nicht gegen das Ulaubsgessetz zu verstoßen im moment sieht es so aus bei uns wir haben jetzt bis Ende März jeden Montag frei sind 7 Tage Urlaub und dazu kommen noch 4 Tage Minusstunden wo wir machen sollen ist es vom Gesetz her zulässig dieses System der BR wird mit sätzen wie wenn wir das nicht so machen müssen wir Leute entlassen aber die sagen ja viel wenn der Tag lang ist. Bitte um eure Hilfe MfG
Community-Antworten (8)
10.02.2010 um 13:02 Uhr
Das hat mit Betriebsurlaub nichts zu tun. Warum stellt der AG keinen Antrag auf Kurzarbeit ? Auch der Betriebsrat kann das tun!
10.02.2010 um 13:18 Uhr
Weil er keinen Arsch in der Hose hat darum unternimmt er nichts und zu Kurzarbeit bekamm ich eine Antwort die so rüberkam. Bei uns gibt es keine Kurzarbeit eher werden Leute entlassen.
10.02.2010 um 13:40 Uhr
@ Thunder Wo ist den deiner? Es gibt doch zur Zeit BR-Wahlen!
Aber nun zu deiner Frage: 2/3 des Urlaubs kann der AG in Absprache mit dem BR verplanen.
10.02.2010 um 14:04 Uhr
Wow 20 Tage kann er verplanen mit Absprache ist schon viel oder aber wenn das gesetz es so vorsieht. Danke für eure Antworten unser Betriebsrat schleicht halt auch so im Werk rum und kuscht aus Angst um den Job aber da ist ja nicht der einzige der Angst hat um seinen Job aber sich alles gefallen lassen muss er ja auch nicht so sehe ich das.Ich denke ich lass mich als Vorsitzender aufstellen. (Sie trugen seltsame gewänder und irrten sinnlos umher und schleichen durch das Werk wie das Phantom der Oper ).
10.02.2010 um 15:03 Uhr
@thunder
der BR-vorsitzende wird vom gewählten BR gewählt und nicht von den wählern.
mfg
11.02.2010 um 10:17 Uhr
@Braker,
kannst Du dazu auch die Quelle nennen? Interesiert mich nämlich.
@Thunder,
lies Dir doch einfach mal das Bundesurlaubsgesetz durch ;) Sprich notfalls auch mal mit dem Gewerkschaftsekretär bezüglich unternehmerisches Risiko auf AN abzuwälzen ;)
11.02.2010 um 13:35 Uhr
Ok danke werde ich mal tun mich mit der Gewerkschaft mal in verbindung setzen und das Thema mal abklären lassen.
11.02.2010 um 14:30 Uhr
Sorry,
Die Zahl war 3/5 des Jahresurlaubs kann der AG verplanen. Wenn es ein BR gibt natürlich nur mit BR. Quelle: Zeitschrift "AIB" Arbeitsrecht im Betrieb sowie BAG-Urteile.
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