Erstellt am 17.01.2006 um 10:59 Uhr von Homeland25
Wenn der Wahlvorstand gewählt ist, muss die Gewerkschaft davon informiert werden, wenn Mitglieder im Betrieb vorhanden sind (ein Mitglied reicht). Eine einfache Mitteilung wer gewählt ist reicht.
Erstellt am 17.01.2006 um 12:03 Uhr von otto
Ich kenne keine Rechtsvorschrift, die BR oder Wahlvorstand zwingend verpflichtet, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft unaufgefordert über die Bestellung des Wahlvorstands und seine Zusammensetzung zu informieren (vgl. dazu auch die Kommentierung in Fitting § 16 Rdnr. 45)